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B E K A N N T M A C H U N G

2.    N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

 des Schulverbandes Wentorf
 für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 56 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 28.10.2009 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

    erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
        gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
    Euro Euro Euro Euro
1. im Verwaltungshaushalt        
  die Einnahmen 74.700 0 2.040.000 2.114.700
  die Ausgaben 74.700 0 2.040.000 2.114.700
           
2. im Vermögenshaushalt        
  die Einnahmen 0 340.200 1.008.900 668.700
  die Ausgaben 0 340.200 1.008.900 668.700
           
                   

§  2

Es wird neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 376.000 € auf 141.100 €.

§  3

Die Verbandsumlage beträgt 1.113.900 Euro und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt:
1. Gemeinde Kröppelshagen-Fahrendorf                      77.317 Euro
2. Gemeinde Wentorf bei Hamburg                         1.036.583 Euro


Wentorf bei Hamburg, den 29.10.2009
Schulverband Wentorf

gez.
(L.S.)
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann Einsicht in die 2. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen beim Verbandsvorsteher des Schulverbandes, Hauptstraße 16, Amt für Finanzen, Zimmer 127, 21465 Wentorf bei Hamburg nehmen.
Wentorf bei Hamburg, den 29.10.2009

gez.
(L.S.)
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher

Euro Euro
29.10.2009 
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