Aktuelle Information zur Beantragung eines Reisepasses, Kinderreisepasses sowie des Personalausweises ab dem 01.11.2007
Reisepass
Ab dem 01.11.2007 tritt eine weitere Änderung bei der Ausstellung eines Reisepasses in Kraft. Ab diesem Datum werden in dem Chip (der bereits seit dem 01.11.2005 integriert ist) zusätzlich zu den bereits vorhandenen Daten, zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Für die Fingerabdrücke werden im Regelfall die Zeigefinger der rechten und der linken Hand gescannt.
Von Kindern unter 6 Jahren muss noch kein Fingerabdruck abgegeben werden.
Die vor dem 01.11.2007 ausgestellten Pässe bleiben weiterhin bis zum Ablauf gültig.
Die für die Beantragung eines Reisepasses benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite, unter was erledige ich wo- Reisepass.
Personalausweis
Hier gibt es keine grundlegenden Änderungen.
Kinderreisepass
Ab dem 01.11.2007 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Kinderreisepässe. Sie werden nur noch für 6 Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Danach kann ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
Ihre Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes:
Fachdienst 2.3 - Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeitung
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-254
040 / 72001-234
einwohnermeldeamt@wentorf.de
Raum: 2
Fachdienst 2.3 - Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeitung
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-224
040 / 72001-234
einwohnermeldeamt@wentorf.de
Raum: 1