Sprungziele
Seiteninhalt


Aktuelle Information zur Beantragung eines Reisepasses, Kinderreisepasses sowie des Personalausweises ab dem 01.11.2007

Reisepass
Ab dem 01.11.2007 tritt eine weitere Änderung bei der Ausstellung eines Reisepasses in Kraft. Ab diesem Datum werden in dem Chip (der bereits seit dem 01.11.2005 integriert ist) zusätzlich zu den bereits vorhandenen Daten, zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Für die Fingerabdrücke werden im Regelfall die Zeigefinger der rechten und der linken Hand gescannt.

Von Kindern unter 6 Jahren muss noch kein Fingerabdruck abgegeben werden.

Die vor dem 01.11.2007 ausgestellten Pässe bleiben weiterhin bis zum Ablauf gültig.

Die für die Beantragung eines Reisepasses benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite, unter „was erledige ich wo“- Reisepass.

Personalausweis

Hier gibt es keine grundlegenden Änderungen.

Kinderreisepass
Ab dem 01.11.2007 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Kinderreisepässe. Sie werden nur noch für 6 Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Danach kann ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.

Ihre Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes:

 

Herr Hirschfelder

Fachdienst 2.3 - Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeitung

Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

040 / 72001-254
040 / 72001-234
einwohnermeldeamt@wentorf.de
Raum: 2


Frau Viert

Fachdienst 2.3 - Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeitung

Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

040 / 72001-224
040 / 72001-234
einwohnermeldeamt@wentorf.de
Raum: 1

 

Seite zurück Nach oben