Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum einundzwanzigsten Mal den Deutschen Bundestag.
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.
Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Zur Bundestagswahl gehört die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zum Wahlkreis 10 – Herzogtum Lauenburg-Stormarn Süd. Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist wiederum in 12 Wahlbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbezirke 1-6 zum Briefwahlbezirk I und die Wahlbezirke 7-12 zum Briefwahlbezirk II gehören. Die genaue Zuordnung der Straßen und Hausnummern können Sie der Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlbezirke entnehmen.
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 12 Wahllokalen auf dieser Seite abrufbar! Für die Briefwahl werden zwei Briefwahlbezirke eingerichtet, die im Rathaus die Briefwahl auszählen werden. Sobald auch hier die Ergebnisse vorliegen, werden diese hier auf der Homepage veröffentlicht.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder auf dem Landesportal.