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Grundsätzlich sind die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Für bestimmte Maßnahmen reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 75 LBO), einige Baumaßnahmen sind auch genehmigungsfrei (§ 69 LBO).
Bevor Sie eine Baumaßnahme durchführen, auch wenn Sie Ihnen als noch so gering erscheint, erkundigen Sie sich bitte vorher bei den o.g. Mitarbeitern über die Inhalte (Gestaltung, Bebaubarkeit, u.s.w.) des Bebauungsplanes (B-Plan), die natürlich auch während der Dienststunden eingesehen werden können. Auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. B-Pläne können z.B. bestimmte Vorhaben auf Grundstücken ausschließen oder die Bebauung einschränken.
Es gibt folgende Arten von Anträgen:
o Vorbescheidsantrag (formlos) o Bauantrag (einfaches Verfahren) - § 73 LBO o Bauanzeige - § 74 LBO o Bauantrag (vereinfachtes Verfahren) - § 75 LBO
Die Vordrucke können Sie im Buchhandel erhalten.
Die Anträge (Ausnahme Bauanzeige) sind 3-fach bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg einzureichen.
Folgende Unterlagen sind für die Beurteilung und Entscheidung u.a. erforderlich:
- Flurkartenauszug (Maßstab 1:1000, neuesten Datums) - Lageplan (Maßstab 1:500)
(Beides erhalten Sie beim Katasteramt Lübeck; Brolingstr. 53 B - D; 23554 Lübeck)
- Baubeschreibung - Entwässerungszeichnungen - Statik - Zeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) - Berechnungen für Grund- (GRZ) und Geschußflächenzahl (GFZ) - und Entwässerungsantrag beim
Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden Hauptstr. 16 21465 Wentorf bei Hamburg
Entscheidungsbehörde:
Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg Barlachstr. 2 23909 Ratzeburg Tel.: 0 45 41/ 8 88 - 0
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