Sprungziele
Seiteninhalt

Briefwahl

Allgemeines

Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 29. April 2024, wenn bis dahin die Stimmzettel vorliegen. Bis spätestens 19. Mai 2024 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.

Briefwahl beantragen (Wahlschein)

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.

Vor Ort-Antrag

Den Wahlschein können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg persönlich (bitte buchen Sie dafür möglichst einen Termin in der Online-Terminvergabe, damit werden Wartezeiten vermieden) oder schriftlich beantragen.

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (Briefwahl@wentorf.de) als gewahrt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Online-Briefwahlantrag

Ganz bequem können Sie einen Briefwahlantrag auch online stellen. Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.

Briefwahlantrag vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.

Folgende Angaben sind erforderlich:

Familienname,

Vornamen,

Geburtsdatum und

Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Briefwahlantrag für eine andere Person

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Seite zurück Nach oben