Allgemeines
Die Briefwahl beginnt mit Erstellung des Wählerverzeichnisses am 12. Januar 2025. Jedoch können ab diesem Termin lediglich die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Das Versenden und Aushändigen von Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vorliegen. Die Auslieferung der Stimmzettel wurde uns für die 5./6. Kalenderwoche angekündigt.
Der genaue Termin hängt davon ab, ob gegen die Zulassung/Ablehnung von Wahlvorschlägen der Rechtsweg bestrittet wird. Im ungünstigsten Fall entscheidet der Landeswahlausschuss bzw. der Bundeswahlausschuss erst am 30.01.2025 über diese Beschwerden, so dass erst danach die Druckfreigaben für die Stimmzettel erfolgen kann. In diesem Fall ist frühestens am 03. Februar 2025 mit der Auslieferung zu rechnen.
Über das Vorliegen der Stimmzettel werden wir auf unserer Internetseite berichten.
Bis spätestens 02. Februar 2025 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Briefwahl beantragen (Wahlschein)
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.
Vor Ort-Antrag
Den Wahlschein können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg persönlich (bitte buchen Sie dafür möglichst einen Termin in der Online-Terminvergabe, damit werden Wartezeiten vermieden) oder schriftlich beantragen. Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Die Schriftform gilt auch durch Fax oder formlose E-Mail an Briefwahl@wentorf.de als gewahrt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Online-Briefwahlantrag
Ganz bequem können Sie einen Briefwahlantrag auch online stellen. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.
Briefwahlantrag vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Briefwahlantrag für eine andere Person
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.