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... der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Deutsche Staatsbürger können entweder

1. auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen,

oder

2. in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.

Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.

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