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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 58 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die öffentliche Beteiligung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet nördlich des Wohltorfer Weges (L 222) und südlich der Golfstraße mit der Kurzerläuterung gebilligt. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Gemeinde Wentorf bei Hamburg (Bebauungsplan Nr. 58):

Bebauungsplan Nr. 58
Bebauungsplan Nr. 58

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Ermöglichung der Neuausrichtung des Golfplatzes an aktuellen Standards im Golfsport. Durch den Bebauungsplan soll sowohl die Veränderung der Bahnen als auch der Bau von benötigten Anlagen planungsrechtlich umgesetzt werden. Die Planunterlagen mit Dar-stellung des Geltungsbereiches und diese Kurzbegründung sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Wentorf bei Hamburg eingestellt unter:

https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren

Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 18.03.2022 bis 30.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (Hauptstraße 16, 21456 Wentorf bei Hamburg) während der folgenden Zeiten im Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus:

Montag und Freitag: 8-12 Uhr,
Dienstag: 7-12 Uhr sowie
Donnerstag: 8-12 Uhr und 15-18 Uhr

Abweichende Zeiten können nach vorheriger Absprache telefonisch (Tel.: 040 / 72001-0) oder per E-Mail: gemeinde@wentorf.de) vereinbart werden. Für alle Besucher gilt die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen oder getestet). Folgende Zertifikate sind vorzulegen:

- Genesene (mit entsprechendem Nachweis),
- vollständig Geimpfte (mit digitalem / haptischem Impfnachweis) und/oder
- Getestete (gilt nicht für Personen unter 12 Jahren)

Das negative Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Betretens des Rathauses bei einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden und bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Eine Arbeitgeberbescheinigung über einen Schnelltest ist nicht ausreichend. Zudem gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Atemschutzmaske.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben bzw. per E-Mail an henkel@wirsind.net senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdaten-schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Wentorf bei Hamburg, den 04.03.2022
Dirk Petersen (Bürgermeister)

17.03.2022 
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