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Gemeindevertretung - 20. März 2025

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. März 2025, wie vom Bürgerausschuss empfohlen folgendes beschlossen:

    1. Die räumliche und bauliche Situation der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums erfordern einen Neubau beider Schulen. Beide Schulen werden als gleichbedeutend wichtig für Wentorf angesehen.
    2. Mindestens eine der Schulen, möglicherweise und nach eingehender Abwägung auch beide Schulkomplexe, sollen auf dem heutigen Gelände des Kleingartenvereins errichtet werden. Als zweite, gleichwertige Option für eine der beiden Schulen wird ein Neubau auf dem heutigen Areal der Gemeinschaftsschule (inklusive angrenzender gemeindeeigener Flächen) in Betracht gezogen. 
    3. Für den Kleingartenverein soll ein potenzieller Alternativstandort gesucht werden.
    4. Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule wird beantragt.
    5. Die Prüfungsszenarien (A: Standortfrage gemeinsam / einzeln; B: Alternativstandort Kleingartenverein) sind verwaltungsseitig transparent und nachvollziehbar aufzubereiten, sodass eine Beschlussfassung hierüber auf einer möglichst breiten Kenntnislage getroffen werden kann.
    6. Die Verwaltung soll kurzfristig einen möglichen Zeitplan ausarbeiten und aufzeigen, welche weiteren Beschlüsse und organisatorischen Anpassungen bei der Umsetzung des heutigen Beschlusses erforderlich werden.

Weitergehend wurde ebenfalls aufgrund eines Antrages folgendes beschlossen: 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie für den Neubau des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule auf dem Gelände des Kleingartenvereins zu beauftragen. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen:

    1. Das Flächenprogramm der Phase 0 von Drees & Sommer inkl. aller benötigten Außenflächen.
    2. Gymnasium und Gemeinschaftsschule sollen so errichtet werden, dass sie selbstständig und unabhängig voneinander funktionieren können. Insbesondere müssen geeinsam genutzte Anlagen wie z.B. eine Mensa auch nutzbar sein, wenn eine Schule geschlossen ist.
    3. Zusätzlich sind Räume für eine Oberstufe der Gemeinschaftsschule zu berücksichtigen;
    4. die Räume für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule sollen so angelegt sein, dass bei Nicht-Genehmigung durch das Land die Gemeinschaftsschule problemlos ohne diese gebaut werden kann.
    5. Notwendige Sportanlagen sind unter Berücksichtigung vorhandener Anlagen im Umfeld (z.B. SC Wentorf) vorzusehen.
    6. Ein Lehrschwimmbecken soll integriert werden und für Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten der Schulen erreichbar sein.
    7. Eine Kostenprognose ist aufzustellen.

Diese Beschlüsse sind derzeit die Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. 

Der Auftrag wurde am 06. Juni nach erfolgter Vorstellung im Bürgerausschuss erteilt. 

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