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Viertes Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz IV)


Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, bekannt unter der Bezeichnung "Hartz IV" (benannt nach dem Personalvorsitzenden des VW-Konzerns Peter Hartz) ist ein Gesetz mit 61 Artikeln, durch dessen Artikel 1 das 68 Paragraphen umfassende Zweite Buch des Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wurde. "Hartz IV" und damit auch das SGB II treten im Wesentlichen am 01. Januar 2005 in Kraft; gleichzeitig treten die Vorschriften des SGB III über die Arbeitslosenhilfe außer Kraft.
Neben der Arbeitslosenhilfe gemäß SGB III ist auch die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab dem 01.01.2005 entfallen. Sozialhilfeempfänger die bis zum 31.12.2004 Sozialhilfe erhalten haben, erhalten nun "Arbeitslosengeld II", wenn sie erwerbsfähig sind. Eine Person ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II erwerbsfähig, wenn sie mindestens 3 Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfügung steht.
Nicht erwerbsfähige Personen erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Mit in das SGB XII eingeschlossen sind ab dem 01.01.2005 die Leistungen nach dem Gesetz der bedarfsorientierten Grundsicherung (Grundsicherungsgesetz - GSiG).

Nicht nur die Gesetze sind ab dem 01.01.2005 geändert worden, sondern auch die Zuständigkeiten. Die neuen Zuständigkeiten für Einwohner der Gemeinde Wentorf bei Hamburg entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Aufgabe: Zuständigkeit:
Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) Arbeitsgemeinschaft Herzogtum Lauenburg
Leistungen nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel 
  SGB XII)
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- Grundsicherung im Alter und bei
  Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
Gemeinde Wentorf bei Hamburg

- sonstige Leistungen der Sozialhilfe (Fünftes bis
  Neuntes Kapitel SGB XII

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Die für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zuständige Arbeitsgemeinschaft Herzogtum Lauenburg hat die folgende Anschrift:

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Arbeitslosengeld II haben besuchen Sie bitte die Informationsseite der Agentur für Arbeit unter der Adresse: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de 

Bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist für Sie das Sachgebiet Soziales des Bürgeramtes zuständig.
Sollten Sie einen Termin außerhalb der Sprechzeiten benötigen rufen Sie gerne unter den Telefonnummern 040/72001-236 bzw. -251 an.  

Die Öffnungszeiten des Rathauses finden Sie hier.

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