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B E K A N N T M A C H U N G

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Wentorf
für das Haushaltsjahr 2010

 Aufgrund des 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08. Februar 2010 folgende Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2010 erlassen:

 § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird


1. im Ergebnisplan
mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresüberschuss von
einem Jahresfehlbetrag von

 

 
2.041.800 EUR
1.985.500 EUR 56.300 EUR
EUR


2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 



2.041.800 EUR

1.868.600 EUR

- mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

- mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


154.900 EUR


1.434.100 EUR

festgesetzt.

 § 2

Es werden festgesetzt:


1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf



1.279.200 EUR


2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf


500.000 EUR


3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf


200.000 EUR


4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf


7,15 Stellen



 § 3

Die Verbandsumlage beträgt                                                                                       1.290.500,00 EUR

und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt:

1. Gemeinde Kröppelshagen-Fahrendorf                                                                               89.500 EUR

2. Gemeinde Wentorf bei Hamburg                                                                                  1.201.000 EUR

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000.EUR.



Wentorf bei Hamburg, d. 09. Feb. 2010


gez.                                                                                      L.S.´
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher





Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann Einsicht in Haushaltssatzung und die Anlagen beim Verbandsvorsteher des Schulverbandes, Hauptstraße 16, Amt für Finanzen, Zimmer 127, 21465 Wentorf bei Hamburg nehmen.



Wentorf bei Hamburg, den 09. Feb.2010


gez.                                                                                        L.S.
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Schulverbandes Wentorf 2010

16.02.2010 
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