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Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde um? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden.

Verfahrensablauf:

  • Wenn Sie sich persönlich ummelden, wird ein Ummeldeformular in der Meldebehörde ausgefüllt. Alternativ erfolgt die Direkteingabe Ihrer Angaben in das automatisierte Verfahren durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde.
  • Viele Meldebehörden stellen Ummeldeformulare auch vorab als Download im Internet zur Verfügung.
  • Über Ihre Meldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
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