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Überprüfungen des zuletzt in den 1990er Jahren erweiterten Feuerwehrgerätehauses haben unter Anderem folgende Mängel ergeben:

    • keine Geschlechtergetrennte Umkleidungs- und Sanitärräume
    • keine barrierefreien Parkplätze in ausreichender Menge (mind. 1 Stellplatz je Sitzplatz in den Fahrzeugen)
    • keine barrierefreien Zugänge
    • keine strikte Schwarz-Weiß-Trennung im Gebäude (Hygienevorgaben zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung)
    • viele kreuzende Wege zwischen anrückenden Personal und ausfahrenden Einsatzfahrzeugen
    • zu geringe Stellplatzgrößen und Durchfahrtsbreiten der Tore für Einsatzfahrzeuge

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus ist allerdings zu klein, um den aktuellen Vorgaben entsprechen zu können. Gleichzeitig ist das Grundstück zu klein, um das Problem über einen Erweiterungsbau zu lösen. 

Das Feuerwehrgerätehaus hat in Teilen Bestandsschutz, so dass zur Zeit theoretisch nur Schäden behoben werden müssen bzw. akute Unfallgefahren beseitigt werden müssen. Dieser Bestandschutz erlischt jedoch, sobald etwas im größeren Stil verändert wird. Dann muss das Feuerwehrgerätehaus den aktuellen Standards entsprechen.

Am vorhandenenen Standort ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Grund der mangelnden Platzverhältnisse und schlechten infrastrukturellen Anbindung nicht möglich, so dass ein Neubau an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden muss.

Insbesondere die folgenden Mängel führten zur Entscheidung für einen Neubau:

    • Unzureichende Breite der Zu- und Abfahrt
    • Keine Parkplätze für Einsatzkräfte
    • verengte Verkehrswege durch Lagerplatzmangel und größere Feuerwehrfahrzeuge
    • Unzureichende sanitäre Anlagen
    • Keine Erweiterungsmöglichkeit

(Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt nur besonders schwerwiegende Gründe dar)

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