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Mein Kanalanschluss ist verstopft - wer ist zuständig?Für Schäden oder Verstopfungen auf Ihrem Grundstück sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Bei Problemen am öffentlichen Kanalnetz wenden Sie sich bitte an den Störungsdienst des Abwasserverbandes. |
| 08.06.2026 |