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Mein Kanalanschluss ist verstopft - wer ist zuständig?

Für Schäden oder Verstopfungen auf Ihrem Grundstück sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Bei Problemen am öffentlichen Kanalnetz wenden Sie sich bitte an den Störungsdienst des Abwasserverbandes.

08.06.2026 
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