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B E K A N N T M A C H U N G
1.   N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

 des Schulverbandes Wentorf

 für das Haushaltsjahr 2009


Aufgrund des § 56 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 09.04.2009 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden


 

 

erhöht       um

vermindert           um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

Euro

Euro

Euro

Euro

1.

 im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

42.100

0

1.997.900

2.040.000

 

die Ausgaben

42.100

0

1.997.900

2.040.000

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

819.900

0

189.000

1.008.900

 

die Ausgaben

819.900

0

189.000

1.008.900

 

 

 

 

 

 


§  2

Es werden neu festgesetzt:

1.der Gesamtbetrag der Kredite                                                          

2. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 8,55 Stellen auf 9,32 Stellen


§  3

Die Verbandsumlage beträgt 1.087.300 Euro und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses

festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt:

1. Gemeinde Kröppelshagen-Fahrendorf                                              75.470 Euro

2. Gemeinde Wentorf bei Hamburg                                                   1.011.830 Euro



Wentorf bei Hamburg, den 28.04.2009

Schulverband Wentorf


gez.


Matthias Heidelberg

Verbandsvorstehers

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen beim Verbandsvorsteher des Schulverbandes, Hauptstraße 16, Amt für Finanzen, Zimmer 127, 21465 Wentorf bei Hamburg nehmen.

Wentorf bei Hamburg, den 28.04.2009


gez.


Matthias Heidelberg

Verbandsvorsteher


08.05.2009 
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