Die Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus kommen aus verschiedenen Rechtsgrundlagen. Auch wenn die Freiwillige Feuerwehr Wentorf ausschließlich von ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden besetzt ist, gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer Berufsfeuerwehr. Der Gesetzgeber macht hier keinen großen Unterschied. Die DIN-Vorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften müssen entsprechend eingehalten werden. Sie sind Grundlage bei der Planung des euen Feuerwehrgerätehauses.
Wie bereits bei den Gründen für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus aufgeführt, führen genau diese zu einem erheblich größeren Bau als bei dem Bestandsgebäude. Diese Bedarfe wurden bei den Planungen zum Gerätehausneubau berücksichtigt.
Neben den funktionalen Anforderungen an das neue Gerätehaus hat sich die Gemeindevertretung entschieden ein besonders nachhaltiges und innovatives Bauprojekt durchzuführen. Hierfür bekommt die Gemeinde voraussichtlich eine Förderung des Bundes i.H.v. 4,5 Mio. €. Nachhaltigkeit und damit auch die innovative Bauweise (Holzbau, Fotovoltaik mit Speicher etc.) ist leider auch entsprechend kostensteigernd. Zusätzlich ist die allgemeine Baupreissteigerung mit für den hohen Baupreis verantwortlich.
Neben der Sicherstellung des Brandschutzes sind auch die Anforderungen an die Aufgabe des Katastrophenschutzes entsprechend berücksichtigt worden.