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Die Pflege der Blühwiesen auf Gemeindeflächen liegt in der Verantwortung des Betriebshof. Im Falle der Blühwiesen auf den Flächen der Wohnungsunternehmen, kümmern sich diese um die Bewirtschaftung. In der Regel benötigen Blühwiesen weniger Pflege als andere Grünflächen, weshalb es meist nur zu ein- oder zweimaliger Mahd im Jahr kommt.