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Zugangsbeschränkung für das Rathaus

Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Situation kann Ihnen Zugang zum Rathaus nur gewährt werden, wenn Sie folgende drei Fragen mit Nein beantworten können.

1. Waren Sie in den letzten 2 Wochen in einem Risikogebiet gem. aktueller Auflistung des Robert-Koch-Instituts? ( https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html  )

2. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen wissentlich persönlichen Kontakt zu einer Person, bei der das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde?

3. Haben Sie derzeit grippeähnliche Symptome (z. B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber) oder sind Sie aktuell an Covid-19 erkrankt?

Können Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, kann Ihnen der Zutritt zum Gebäude leider nicht gewährt werden.

Diese Maßnahme wird getroffen, um eine mögliche Ausbreitung des Virus innerhalb der Verwaltung einzuschränken und zu verlangsamen. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen in diesem Fall schriftlich oder per Telefon vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

14.12.2020 
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