Im Rahmen des Betreuungsangebotes unserer OGS haben Sie als Eltern die Möglichkeit, die Betreuungsumfänge (Anzahl der Tage und Anzahl der Stunden/Tag) im Betreuungsvertrag flexibel festzulegen. Benötigen Sie kurzfristig oder „außer der Reihe“ zusätzlich zum geschlossenen Betreuungsvertrag einzelne Betreuungstage, können Sie im Rahmen unserer Flexicard bis zu 10 weitere Betreuungstage pro Schuljahr dazu buchen.
OGS - Anmeldeunterlagen
OGS - Anmeldeunterlagen Grundschule
- Anmeldung OGS Schuljahr 2021-2022409 kB
- Anschreiben Eltern Grundschule 1 HJ 2021-2022232 kB
- Anschreiben Eltern Grundschule 2. HJ 2021_2022217 kB
- Ermäßigungsformular ab dem 01.08.21211 kB
- Mittagessen Anmeldung + Infoblatt Schuljahr 2021-2022222 kB
- Wochenplan Grundschule 1 HJ 2021-2022199 kB
- Wochenplan Grundschule 2. Halbjahr 2021_2022198 kB
OGS - Anmeldeunterlagen Gemeinschaftsschule
- Anmeldung OGS Schuljahr 2021-2022409 kB
- Anschreiben Eltern + Anmeldung Lehrgang Projektarbeit + Praktikumsmappe224 kB
- Anschreiben Eltern Gemeinschaftsschule 1 HJ 2021-2022245 kB
- Anschreiben Eltern Gemeinschaftsschule 2. HJ 2021_2022231 kB
- Ermäßigungsformular ab dem 01.08.21211 kB
- Mittagessen Anmeldung + Infoblatt Schuljahr 2021-2022222 kB
- Wochenplan Gemeinschaftsschule 1 HJ 2021-2022199 kB
- Wochenplan Gemeinschaftsschule 2. Halbjahr 2021_2022198 kB
OGS - Zusätzliche Betreuungstage (Flexicard)
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist eine monatliche Gebühr in Höhe von
- 115,50 € | für die Teilnahme an fünf Tagen pro Woche |
- 99,00 € | für die Teilnahme an vier Tagen pro Woche |
- 82,50 € | für die Teilnahme an drei Tagen pro Woche |
- 66,00 € | für die Teilnahme an zwei Tagen pro Woche |
- 49,50 € | für die Teilnahme an einem Tag pro Woche |
Für die Inanspruchnahme des Frühdienstes von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr wird zusätzlich eine monatliche Gebühr wie folgt erhoben:
- 24,75 € | für die Teilnahme an fünf Tagen pro Woche |
- 19,80 € | für die Teilnahme an vier Tagen pro Woche |
- 14,85 € | für die Teilnahme an drei Tagen pro Woche |
- 9,90 € | für die Teilnahme an zwei Tagen pro Woche |
- 4,95 € | für die Teilnahme an einem Tag pro Woche |
Für die Inanspruchnahme des Spätdienstes von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird zusätzlich eine monatliche Gebühr wie folgt erhoben:
- 24,75 € | für die Teilnahme an fünf Tagen pro Woche |
- 19,80 € | für die Teilnahme an vier Tagen pro Woche |
- 14,85 € | für die Teilnahme an drei Tagen pro Woche |
- 9,90 € | für die Teilnahme an zwei Tagen pro Woche |
- 4,95 € | für die Teilnahme an einem Tag pro Woche |
Für die Inanspruchnahme des betreuten pädagogischen Mittagstisches, wenn an diesem Tag keine weiteren Angebote in Anspruch genommen werden, wird eine monatliche Gebühr wie folgt erhoben:
- 24,75 € | für die Teilnahme an fünf Tagen pro Woche |
- 19,80 € | für die Teilnahme an vier Tagen pro Woche |
- 14,85 € | für die Teilnahme an drei Tagen pro Woche |
- 9,90 € | für die Teilnahme an zwei Tagen pro Woche |
- 4,95 € | für die Teilnahme an einem Tag pro Woche |
Bei Geschwisterkindern, die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, zahlen das erste und zweite Kind die volle Teilnahmegebühr. Das dritte Kind und jedes weitere Kind erhalten eine Ermäßigung von 50 %.
Für Leistungsberechtigte (nachweislich Empfänger von Kindergeldzuschlag, HARTZ IV/ALG II, Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II, III oder XII, AsylbLG) wird nach Abgabe des Bewilligungsbescheides die Benutzungsgebühr auf 50% festgesetzt. Zusätzlich kann die Benutzungsgebühr um den im Bewilligungsbescheid zum Bildungs- und Teilhabepaket festgelegten Betrag reduziert werden.
In sonstigen Härtefällen entscheidet der Bürgermeister der Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen zur Gebührenermäßigung finden Sie in § 11 der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“. Die aktuell gültige Satzung finden Sie hier:
Benutzungs- und Gebührensatzung offene Ganztagsschule
Außerdem finden Sie hier eine Berechnungshilfe für einen einkommensabhängigen Ermäßigungsanspruch zur Selbstberechnung:
Ermäßigungsformular ab dem 01.01.2021
Die Benutzungsgebühren enthalten keine Kosten für die Mittagsverpflegung. Diese werden über eine monatliche Pauschale separat erhoben. Aktuell beträgt die monatliche Pauschale:
- bei 5 Essen pro Woche | 73,10 € |
- bei 4 Essen pro Woche | 58,48 € |
- bei 3 Essen pro Woche | 43,86 € |
- bei 2 Essen pro Woche | 29,24 € |
- bei 1 Essen pro Woche | 14,62 € |
Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, das Mittagessen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaket zu bezuschussen.