Sprungziele
Seiteninhalt

Kindertagesbetreuung in Wentorf bei Hamburg

Kindertagesbetreuung in Wentorf bei Hamburg

Eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung ist für Familien ein wichtiger Bestandteil des Alltags. In Wentorf bei Hamburg stehen Familien verschiedene Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Kindertagesbetreuung in Wentorf bei Hamburg – von der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz über die Anmeldung bis hin zu weiterführenden Informationen und Ansprechpersonen.

Für die Suche und Voranmeldung eines Betreuungsplatzes wird das KitaPortal Schleswig-Holstein genutzt.

Einen Betreuungsplatz finden und vormerken

Mit der Geburt eines Kindes beginnt für viele Familien auch die Suche nach einem passenden Betreuungsplatz. Das KitaPortal Schleswig-Holstein unterstützt Sie dabei, sich einen Überblick über die Betreuungsangebote zu verschaffen und Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vorzumerken.

Im KitaPortal finden Sie Informationen zu den Kindertageseinrichtungen und Betreuungsangeboten in Wentorf bei Hamburg sowie zu weiteren Angeboten in Schleswig-Holstein. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Betreuungszeiten, pädagogischen Angeboten und Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungen. Auch Kindertagespflegepersonen können ihre Angebote im Portal darstellen.

Alle Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein sind seit dem 1. August 2020 verpflichtet, am KitaPortal teilzunehmen. Für Kindertagespflegepersonen ist die Teilnahme freiwillig.

Voranmeldung über das KitaPortal

Über das KitaPortal können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz voranmelden. Mit der Voranmeldung teilen Sie der gewünschten Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegeperson mit, dass Sie Interesse an einem Betreuungsplatz haben.

Die Voranmeldung ist noch keine verbindliche Platzzusage und ersetzt nicht den späteren Betreuungsvertrag.

Erhalten Sie eine Zusage für einen Betreuungsplatz, schließen Sie anschließend den Betreuungsvertrag direkt mit der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise der Kindertagespflegeperson ab.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in die Kindertagesbetreuung und eine schöne und erlebnisreiche Zeit in der jeweiligen Betreuungseinrichtung.

So funktioniert die Voranmeldung über das KitaPortal

Die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz in Wentorf bei Hamburg erfolgt über das KitaPortal Schleswig-Holstein.

In wenigen Schritten zur Voranmeldung

  1. Rufen Sie das KitaPortal Schleswig-Holstein unter www.kitaportal-sh.de auf.

  2. Registrieren Sie sich und erstellen Sie einen persönlichen Eltern-Account.

  3. Suchen Sie die gewünschte Kindertageseinrichtung beziehungsweise das gewünschte Betreuungsangebot aus.

  4. Füllen Sie die Online-Voranmeldung für Ihr Kind vollständig aus und senden Sie diese über das Portal ab.

Bitte achten Sie auf korrekte Angaben

Tragen Sie insbesondere Namen, Anschrift und Geburtsdatum vollständig und korrekt ein. Die Angaben werden elektronisch abgeglichen. Fehlerhafte oder abweichende Angaben können dazu führen, dass die Voranmeldung nicht richtig zugeordnet oder bearbeitet werden kann.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig, bevor Sie die Voranmeldung absenden.

Wichtig: Für die Berücksichtigung bei der Vergabe eines Betreuungsplatzes in Wentorf bei Hamburg ist eine Voranmeldung über das KitaPortal erforderlich.

Eine Voranmeldung stellt noch keine Platzzusage dar. Über die Vergabe eines Betreuungsplatzes werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Hilfe bei der Nutzung des KitaPortals

Das Land Schleswig-Holstein stellt Eltern zusätzliche Informationen zur Nutzung des KitaPortals zur Verfügung. In der KitaThek finden Sie unter anderem Erklärvideos und weitere Hilfestellungen zur Registrierung, Platzsuche und Voranmeldung.

Zur KitaThek: www.kitaportal-sh.de/kitathek/

Ergänzend finden Sie im KitaPortal einen FAQ-Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ermäßigung bei Elternbeiträgen

Für Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ermäßigung. Dabei wird zwischen der Geschwisterermäßigung und einer einkommensabhängigen Ermäßigung unterschieden.

Geschwisterermäßigung

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut, wird der Elternbeitrag für das zweite beitragspflichtige Kind um 50 Prozent ermäßigt. Für jedes weitere beitragspflichtige Kind entfällt der Elternbeitrag vollständig.

Die Geschwisterermäßigung gilt auch dann, wenn die Kinder unterschiedliche Einrichtungen besuchen oder verschiedene Betreuungsformen – also Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege – nutzen. Verpflegungskosten sind von der Ermäßigung ausgenommen.

Für die Geschwisterermäßigung ist kein gesonderter Antrag beim Sozialamt erforderlich. In der Regel genügt eine Mitteilung beziehungsweise ein Nachweis über das Geschwisterkind bei der Einrichtung, die das jüngere Kind betreut.

Änderung bei Geschwisterkindern im schulischen Ganztag

Die bisher mögliche zusätzliche Ermäßigung von 12,5 Prozent für Familien, bei denen ein Geschwisterkind kostenpflichtig an einem schulischen Ganztagsangebot teilnimmt, ist für neue Fälle entfallen.

Für bereits bewilligte Fälle sowie für Anträge, die bis zum 27. November 2025 schriftlich eingegangen sind und bei denen die Voraussetzungen zum 31. Dezember 2025 vorlagen, gilt eine Übergangsregelung. Eine Verlängerung kann auf Antrag und ohne Unterbrechung bis zum Ende der Grundschulzeit erfolgen. Spätestens zum 31. Juli 2029 endet diese Übergangsregelung.

Einkommensabhängige Ermäßigung

Unabhängig von der Geschwisterermäßigung kann eine einkommensabhängige Ermäßigung bis hin zur vollständigen Befreiung vom Elternbeitrag möglich sein, wenn die finanzielle Belastung für die Familie nicht zumutbar ist.

Die Prüfung erfolgt auf Antrag durch das zuständige örtliche Sozialamt. Familien, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind nach den Regelungen des Kreises grundsätzlich vollständig vom Elternbeitrag befreit.

Weitere Informationen

Der Kreis Herzogtum Lauenburg stellt ausführliche Informationen zu den Ermäßigungsmöglichkeiten und zum Verfahren zur Verfügung:

Merkblatt für Eltern zur Ermäßigung von Regelbeiträgen

Das Merkblatt erläutert die verschiedenen Ermäßigungen, das Antragsverfahren und die Voraussetzungen. Die Lesefassung der 3. Änderungssatzung

In der Gemeindeverwaltung ist Frau Stehr-Hauswald Ihre Ansprechpartnerin. Sie unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Verfahren und bei der Orientierung, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist.

Sonderfall - Kindertagesbetreuung außerhalb des Kreisgebietes

Im Kreis Herzogtum Lauenburg haben wir viele Kinder, die außerhalb von Schleswig-Holstein in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Dies ist somit auch für Wentorfer Eltern möglich und bietet z.B. bei einem Umzug von Hamburg nach Wentorf bei Hamburg die Möglichkeit, Ihr Kind in der bisherigen Kita weiterhin betreuen zu lassen. Für die Antragstellung der Eltern hat der Kreis eine eigene Bedarfsanzeige entwickelt, die Sie HIER finden.

Eltern, die ihre Kinder in Hamburg betreuen lassen möchten oder Fragen zur Finanzierung haben, können sich auch wenden an:

Frau Pohle

Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen

Barlachstr. 5
23909 Ratzeburg

04541 / 888 - 809

Kindertagespflege

Kindertagespflege in Wentorf und Umgebung

Die Kindertagespflege ist eine anerkannte und flexible Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren – und eine wertvolle Ergänzung zu Krippe und Kindergarten. In Wentorf bei Hamburg sowie in der näheren Umgebung bieten engagierte Kindertagespflegepersonen liebevolle, familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen an. Durch die überschaubare Gruppengröße können sie individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingehen und eine enge Bindung aufbauen.

Eltern profitieren von einer persönlichen und verlässlichen Betreuung, die sich häufig besser an familiäre Alltagsstrukturen anpassen lässt. Gleichzeitig sorgt die Kindertagespflege für eine behütete Umgebung, in der Kinder erste soziale Erfahrungen sammeln, ihre Selbstständigkeit entwickeln und spielerisch die Welt entdecken können.

Wentorf und das umliegende Gebiet verfügen über mehrere qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die nach den gesetzlichen Standards ausgebildet sind und regelmäßig Fortbildungen besuchen. Sie schaffen einen sicheren Rahmen, in dem sich Kinder wohlfühlen und wachsen können – ein wichtiger Baustein für gelingende frühkindliche Bildung und Betreuung in der Region.

Die Platzvergabe sowie die Vermittlung der Kindertagespflegepersonen erfolgt über die zuständige Stelle der Kreisverwaltung. Eltern können sich dort informieren, beraten lassen und passende Betreuungsangebote finden.

Kindertagespflegepersonen in Wenforf und Umgebung

Frau Claudia Blum

Haidkamp 17
21039 Börnsen

0176 98355410
E-Mail


Frau Sandra Canas Guerra

Am Alten Exerzierplatz 17c
21465 Wentorf bei Hamburg

040 53263761
E-Mail


Frau Petra Kunze

Sachsenring 9a
21465 Wentorf bei Hamburg

040 7202945
E-Mail

Zuständige Stelle: Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachgebiet Kindertagespflege

Die Platzvergabe und Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen für Wentorf bei Hamburg läuft über das Fachgebiet Kindertagespflege der Kreisverwaltung Kreis Herzogtum Lauenburg.

Unter www.kreis-rz.de/kindertagespflege finden Sie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner des Fachgebietes.

Zur Platzvermittlung 

Offene Ganztagsschule der Grundschule

Wir bieten Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder vor und nach der Schule sowie in den Schulferien benötigen eine Alternative zum Hort an. Im Gegensatz zum Hort findet das Angebot auch für Gemeinschaftsschüler:innen statt.  

Betreuung wird angeboten montags bis freitags vor Unterrichtsbeginn von 7:00-8:00 Uhr und nach Unterrichtsschluss bis maximal 17.00 Uhr.

Zur Offenen Ganztagsschule (OGS)

Seite zurück Nach oben