Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 06. November 2022, evtl. Stichwahl 27. November 2022 (Bürgermeister*in-Wahl 2022)
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Datum: 23.09.2022
Wentorf bei Hamburg
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg veranstaltet in der Gemeinschaftsschule eine Vorstellung der Kandidat*in zur Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters am 06.11.2022. Durch diesen Live-Stream möchte die Gemeinde noch mehr Wählerinnen und Wähler erreichen.
Auf dem Bild befindet sich die Einladung zur Kandidat*innen Vorstellung am 23.09.2022 um 19.00 Uhr in der Aula der Gemeinschaftsschule Wentorf, Achtern Höben 3.) Sollte die Einbettung nicht richtig funktionieren finden Sie hier den direkten Link!
Link zum ONLINE Briefwahlantrag: https://www.wahlschein.de/1053129
Der ONLINE Antrag ist voraussichtlich ab 26.09.2022 möglich.
Wahlergebnisse zur Bürgermeister*in-Wahl
An dieser Stelle werden Sie aktuellen Wahlergebnisse am Wahltag sehen.
Hier geht es direkt zu den Wahlergebnissen der Bürgermeister*in-Wahl
Allgemeines
Diese Seite dient der Information rund um das Thema Wahlen.
Am 06. November 2022 findet die Bürgermeister*in-Wahl in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg statt. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisers endet am 31.03.2023, so dass die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin ab dem 01.04.2023 neu zu besetzen ist. Das heißt, dass alle wahlberechtigten Wentorfer*innen die Wahl haben den/die Bürgermeister*in ab 01.04.2023 zu wählen. Rechtsgrundlage für die Wahl ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 6 Wahllokalen auf dieser Seite abrufbar! Die Briefwahl wird ebenfalls in den einzelnen Wahllokalen ausgezählt.
Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet und um Sie umfassend zu informieren, sind hier für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Wahl zusammengestellt.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie beim Bundeswahlleiter oder auf dem Landesportal.
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist normalerweise in 12 Urnenwahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk aufgeteilt. Zur Bürgermeister*in-Wahl ist die Gemeinde in 6 Wahlbezirke eingeteilt
Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke zur Bürgermeister*in-Wahl
Information zum Wahlrecht
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (§ 3 GKWG)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet (Gemeinde Wentorf bei Hamburg) eine Wohnung haben sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Dieser Personenkreis wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 11 Abs. 1 GKW0)
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde Wentorf bei Hamburg haben.
Dieser Personenkreis wird auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 11 Abs. 2 GKWO)
Briefwahl
Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 26. September 2022, wenn bis dahin die Stimmzettel vorliegen. Bis spätestens 16. Oktober 2022 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- persönlich (bitte buchen Sie dafür einen Termin in der Online-Terminvergabe) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (Briefwahl@wentorf.de) als gewahrt.
- Ganz bequem können Sie einen Online-Briefwahlantrag (siehe rechts unter Externe Links) stellen.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl
An dieser Stelle finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen zur Bürgermeister*in-Wahl
Termine:
06.05.2006 |
Letztes Geburtsdatum für das aktive und passive Wahlrecht (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) |
12.09.2022, 18.00 Uhr | Einreichung von Wahlvorschlägen (Ausschlussfrist) |
16.09.2022, 18.00 Uhr | Gemeindewahlausschuss (zulassung der Wahlvorschläge) |
23.09.2022, 19:00 Uhr | Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten durch eine Veranstaltung des Gemeindewahlleiters |
25.09.2022 |
Stichtag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
26.09.2022 |
voraussichtlicher Beginn der Briefwahl |
14.10.2022 | Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nur auf Antrag eingetragen werden. |
17. - 21.10.2022 |
Auslegung des Wählerverzeichnisses |
04.11.2022 12:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen |
06.11.2022 | Wahltag, Wahlzeit von 8.00 – 18.00 Uhr |
06.11.2022 15:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bei plötzlicher Erkrankung |
06.11.2022 |
Ende der Wahlzeit |
07.11.2022, 19:00 Uhr | Feststellung des entgültigen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss, ggf. Feststellung, dass eine Stichwahl stattzufinden hat. |
evtl. 27.11.2022 (8.00 - 18.00 Uhr) | Evtl. Stichwahltag |
evtl. 28.11.2022, 18.00 Uhr | Feststellung des entgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl |
Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen
Hier finden Sie die aktuellen Wahlergebnisse für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg:
Landtagswahl 2022 Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Landtagswahl 2017 Erststimmen Landtagswahl 2017 Zweitstimmen
Landtagswahl 2012 Erststimmen Landtagswahl 2012 Zweitstimmen
Bürgermeisterwahl am 18.09.2016
Europawahl 2009 Europawahl 2014
Bundestagswahl 2021 - Wentorf bei Hamburg
Bundestagswahl 2021 - Kreis Herzogtum Lauenburg
Bundestagswahl 2017 - Erststimmen Bundestagswahl 2017 - Zweitstimmen
Bundestagswahl 2013 Erststimmen Bundestagswahl 2013 Zweitstimmen
Bundestagswahl 2009 Erststimmen Bundestagswahl 2009 Zweitstimmen
Gemeindewahl 2013 Kreiswahl 2013
Wahlbüro
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
SG Ordnung, Wahlen und Soziales
Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg
E-Mail: Wahlen@wentorf.de
Ihre Ansprechpartner
E-Mail Adressen zur Wahl:
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zur Wahl bitte ausschließlich an die folgenden E-Mail Adressen:
Allgemeines: Wahlen@wentorf.de
Briefwahl: Briefwahl@wentorf.de
Allgemeines/stv. Gemeindewahlleiter:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachgebietsleiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-257
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 6
Briefwahl:
E-Mail zur Beantragung: Briefwahl@wentorf.de
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-237
040 / 72001-234
gewerbe@wentorf.de
Raum: 3
Wahlhelfer:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiterin
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-229
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 4