Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 (Europawahl)
Link zum ONLINE Briefwahlantrag: https://www.wahlschein.de/1053129
Der ONLINE Antrag ist voraussichtlich ab 29.04.2024 möglich.
Wahlergebnisse Europawahlwahl
An dieser Stelle werden Sie aktuellen Wahlergebnisse am Wahltag sehen.
Wahlergebnisse für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Wahlergebnisse für den Kreis Herzogtum Lauenburg
Wahlergebnisse für das Land Schleswig Holstein
Allgemeines
Diese Seite dient der Information rund um das Thema Wahlen.
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 6 Wahllokalen auf dieser Seite abrufbar! Für die Briefwahl wird ein Briefwahlbezirk eingerichtet, der im Rathaus die Briefwahl auszählen wird.
Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet und um Sie umfassend zu informieren, sind hier für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Wahl zusammengestellt.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie beim Bundeswahlleiter oder auf dem Landesportal.
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist normalerweise in 12 Urnenwahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk aufgeteilt. Bei der Europawahl wird die Gemeinde Wentorf bei Hamburg in 6 Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Die Einteilung der Gemeinde ist der nachfolgenden Einteilung zu entnehmen.
Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlbezirke zur Europawahl am 09.06.2024
Information zum Wahlrecht
Europawahl (§ 6 EuWG)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und, die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monate im Wahlgebiet (Gemeinde Wentorf bei Hamburg) eine Wohnung haben sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.
Dieser Personenkreis wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 15 Abs. 1 EuWO)
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde Wentorf bei Hamburg haben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Nummer 1), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus werden gedruckte Antragsformulare etwa ein halbes Jahr vor der Wahl bei den Wahlämtern der Gemeinde erhältlich sein.
Dieser Personenkreis wird auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 15 Abs. 2 EuWO)
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die notwendigen Vordrucke finden Sie rechts in der Spalte Dokumente.
Deutsche mit Wohnsitz in einem...
... der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Deutsche Staatsbürger können entweder
1. auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen,
oder
2. in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.
Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.
... Staat außerhalb der Europäischen Union
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Die „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben haben. Eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.
Die „Betroffenheit von den politischen Verhältnissen“ kann sich daraus ergeben, dass Sie aktuell der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen, ist aber nicht darauf beschränkt.
Über die Wahlberechtigung entscheidet die zuständige Gemeinde. Gegen diese Entscheidung kann schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Gemeindebehörde eingelegt werden. Gegen die sodann ergehende Entscheidung der Gemeindebehörde kann Beschwerde an den Kreiswahlleiter eingelegt werden.
Briefwahl
Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 29. April 2024, wenn bis dahin die Stimmzettel vorliegen. Bis spätestens 19. Mai 2024 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- persönlich (bitte buchen Sie dafür möglichst einen Termin in der Online-Terminvergabe, damit werden Wartezeiten vermieden) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (Briefwahl@wentorf.de) als gewahrt.
- Ganz bequem können Sie einen Online-Briefwahlantrag (siehe rechts unter Externe Links) stellen.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl
An dieser Stelle finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen zur Gemeinde- und Kreiswahl:
Termine:
09.06.2008 |
Letztes Geburtsdatum für das aktive und passive Wahlrecht (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) |
bis Mitte April 2024 | Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke |
28.04.2024 |
Stichtag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
29.04.2024 |
voraussichtlicher Beginn der Briefwahl |
19.05.2024 | Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nur auf Antrag eingetragen werden. |
20. - 24.05.2024 |
Auslegung des Wählerverzeichnisses |
07.06.2024 18:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen |
09.06.2024 | Wahltag, Wahlzeit von 8.00 – 18.00 Uhr |
09.06.2024 15:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bei plötzlicher Erkrankung |
09.06.2024 |
Ende der Wahlzeit |
09.06.2024 |
Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen und im Briefwahlbezirk |
Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen
Hier finden Sie die aktuellen Wahlergebnisse für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg:
Landtagswahl 2022 Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Landtagswahl 2017 Erststimmen Landtagswahl 2017 Zweitstimmen
Landtagswahl 2012 Erststimmen Landtagswahl 2012 Zweitstimmen
Bürgermeisterwahl am 18.09.2016
Europawahl 2009 Europawahl 2014
Bundestagswahl 2021 - Wentorf bei Hamburg
Bundestagswahl 2021 - Kreis Herzogtum Lauenburg
Bundestagswahl 2017 - Erststimmen Bundestagswahl 2017 - Zweitstimmen
Bundestagswahl 2013 Erststimmen Bundestagswahl 2013 Zweitstimmen
Bundestagswahl 2009 Erststimmen Bundestagswahl 2009 Zweitstimmen
Gemeindewahl 2013 Kreiswahl 2013
Wahlbüro
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
SG Ordnung, Wahlen und Soziales
Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg
E-Mail: Wahlen@wentorf.de
Ihre Ansprechpartner
E-Mail Adressen zur Wahl:
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zur Wahl bitte ausschließlich an die folgenden E-Mail Adressen:
Allgemeines: Wahlen@wentorf.de
Briefwahl: Briefwahl@wentorf.de
Allgemeines/stv. Gemeindewahlleiter:
Ordnung, Soziales, EMA
Fachdienstleitung
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-257
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 6
Briefwahl:
E-Mail zur Beantragung: Briefwahl@wentorf.de
Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-237
040 / 72001-234
gewerbe@wentorf.de
Raum: 3
Wahlhelfer:
Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeiterin
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-229
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 5