Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 (Europawahl 2019)
Link zum ONLINE Briefwahlantrag: ONLINE-Briefwahlantrag
Wahlergebnisse zur Europawahl
An dieser Stelle werden die Wahlergebnisse am Wahlabend veröffentlicht.
Diese Seite dient der Information rund um das Thema Wahlen.
Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Das heißt es wird das 9. Europäische Parlament neu gewählt.
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 6 Wahllokalen und dem Briefwahlbezirk auf dieser Seite abrufbar!
Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet und um Sie umfassend zu informieren, sind hier für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Wahl zusammengestellt.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie beim Bundeswahlleiter oder auf dem Landesportal.
Information zum Wahlrecht
Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, sowie - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Unioneine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben und Wahlscheinantrag263 kB
- Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 gemäß § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung733 kB
- Antrag für Unionsbürger nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden704 kB
Briefwahl
Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 15. April 2019, wenn bis dahin die Stimmzettel vorliegen. Bis spätestens 5. Mai 2019 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Ganz bequem können Sie einen Online-Briefwahlantrag (siehe rechts unter Externe Links) stellen.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl
Kein Ergebnis gefunden.
Termine:
26.05.2001 | Letztes Geburtsdatum für das aktive und passive Wahlrecht (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag) |
14.04.2019 | Stichtag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
15.04.2019 | voraussichtlicher Beginn der Briefwahl |
05.05.2019 | Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Deutsche, die nur auf Antrag eingetragen werden. |
05.05.2019 | Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Unionsbürger, die nur auf Antrag eingetragen werden. |
06. - 10.05.2019 | Auslegung des Wählerverzeichnisses |
24.05.2019 18:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen |
26.05.2019 | Wahltag, Wahlzeit von 8.00 – 18.00 Uhr |
26.05.2019 15:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen |
Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen
Hier finden Sie die aktuellen Wahlergebnisse für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg:
Landtagswahl 2017 Erststimmen Landtagswahl 2017 Zweitstimmen
Landtagswahl 2012 Erststimmen Landtagswahl 2012 Zweitstimmen
Bürgermeisterwahl am 18.09.2016
Europawahl 2009 Europawahl 2014
Bundestagswahl 2017 - Erststimmen Bundestagswahl 2017 - Zweitstimmen
Bundestagswahl 2013 Erststimmen Bundestagswahl 2013 Zweitstimmen
Bundestagswahl 2009 Erststimmen Bundestagswahl 2009 Zweitstimmen
Gemeindewahl 2013 Kreiswahl 2013
Wahlbüro
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
SG Ordnung, Wahlen und Soziales
Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg
E-Mail: Wahlen@wentorf.de
Ihre Ansprechpartner
Allgemeines/stv. Gemeindewahlleiter:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachgebietsleiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-257
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 6
Briefwahl:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiterin
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-237
040 / 72001-234
gewerbe@wentorf.de
Raum: 3
Wahlhelfer:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-229
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 4