Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 (Kommunalwahl 2023)
Link zum ONLINE Briefwahlantrag: https://www.wahlschein.de/1053129
Der ONLINE Antrag ist voraussichtlich ab 03.04.2023 möglich.
Wahlergebnisse Gemeinde- und Kreiswahl
An dieser Stelle werden Sie aktuellen Wahlergebnisse am Wahltag sehen.
Allgemeines
Diese Seite dient der Information rund um das Thema Wahlen.
Am 14. Mai 2023 findet die Gemeinde- und Kreiswahl oder auch die Kommunalwahl in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg statt. Die Amtszeit der Gemeindevertretung und des Kreistages enden am 31.05.2023, so dass die Vertretungen neu zu wählen sind. Rechtsgrundlage für die Wahl ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Die Wahlergebnisse sind am Wahlabend zeitgleich mit den Meldungen der Schnellergebnisse aus den 12 Wahllokalen auf dieser Seite abrufbar! Die Briefwahl wird ebenfalls in den einzelnen Wahllokalen ausgezählt.
Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet und um Sie umfassend zu informieren, sind hier für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Wahl zusammengestellt.
Weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie beim Bundeswahlleiter oder auf dem Landesportal.
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist normalerweise in 12 Urnenwahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk aufgeteilt. Bei der Gemeinde- und Kreiswahl entfällt der Briefwahlbezirk, da in den jeweiligen Wahlkreisen unterschiedliche Stimmzettel auszuzählen sind.
Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlkreise für die Gemeinde- und Kreiswahl 2023 [PDF-Dokument: 465 kB]
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Aus der Zulassung ergeben sich für die 12 Wahlkreise die nachfolgenden Stimmzettel:
Muster-Stimmzettel zur Gemeindewahl am 14.05.2023
Information zum Wahlrecht
Gemeinde- und Kreiswahl 2023 (§ 3 GKWG)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet (Gemeinde Wentorf bei Hamburg) eine Wohnung haben sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Dieser Personenkreis wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 11 Abs. 1 GKW0)
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde Wentorf bei Hamburg haben.
Dieser Personenkreis wird auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. (§ 11 Abs. 2 GKWO)
Briefwahl
Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 03. April 2023, wenn bis dahin die Stimmzettel vorliegen. Bis spätestens 23. April 2023 werden Sie über die Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- persönlich (bitte buchen Sie dafür möglichst einen Termin in der Online-Terminvergabe, damit werden Wartezeiten vermieden) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail (Briefwahl@wentorf.de) als gewahrt.
- Ganz bequem können Sie einen Online-Briefwahlantrag (siehe rechts unter Externe Links) stellen.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Wahlbenachrichtigung beigefügt befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein QR-Code, welcher die Online-Beantragung noch einfacher macht.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum und
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Amtliche Bekanntmachungen zur Wahl
An dieser Stelle finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen zur Gemeinde- und Kreiswahl:
- Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zur Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlkreise zur Gemeindewahl 2023
- Korrektur der amtlichen Bekanntmachung zur Einteilung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in Wahlkreise zur Gemeindewahl 2023
- Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung zur Wahl der Gemeindevertretung
Termine:
14.05.2007 |
Letztes Geburtsdatum für das aktive und passive Wahlrecht (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) |
20.03.2022, 18.00 Uhr | Einreichung von Wahlvorschlägen (Ausschlussfrist) |
24.03.2022, 18.00 Uhr | Gemeindewahlausschuss (zulassung der Wahlvorschläge) |
02.04.2023 |
Stichtag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
03.04.2023 |
voraussichtlicher Beginn der Briefwahl |
21.04.2023 | Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nur auf Antrag eingetragen werden. |
24. - 28.04.2023 |
Auslegung des Wählerverzeichnisses |
12.05.2023 12:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen |
14.05.2023 | Wahltag, Wahlzeit von 8.00 – 18.00 Uhr |
14.05.2023 15:00 Uhr |
Schluss der Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bei plötzlicher Erkrankung |
14.05.2023 |
Ende der Wahlzeit |
17.05.2023, 18:00 Uhr | Feststellung des entgültigen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss, ggf. Feststellung, dass eine Stichwahl stattzufinden hat. |
Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen
Hier finden Sie die aktuellen Wahlergebnisse für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg:
Landtagswahl 2022 Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Landtagswahl 2017 Erststimmen Landtagswahl 2017 Zweitstimmen
Landtagswahl 2012 Erststimmen Landtagswahl 2012 Zweitstimmen
Bürgermeisterwahl am 18.09.2016
Europawahl 2009 Europawahl 2014
Bundestagswahl 2021 - Wentorf bei Hamburg
Bundestagswahl 2021 - Kreis Herzogtum Lauenburg
Bundestagswahl 2017 - Erststimmen Bundestagswahl 2017 - Zweitstimmen
Bundestagswahl 2013 Erststimmen Bundestagswahl 2013 Zweitstimmen
Bundestagswahl 2009 Erststimmen Bundestagswahl 2009 Zweitstimmen
Gemeindewahl 2013 Kreiswahl 2013
Wahlbüro
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
SG Ordnung, Wahlen und Soziales
Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg
E-Mail: Wahlen@wentorf.de
Ihre Ansprechpartner
E-Mail Adressen zur Wahl:
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zur Wahl bitte ausschließlich an die folgenden E-Mail Adressen:
Allgemeines: Wahlen@wentorf.de
Briefwahl: Briefwahl@wentorf.de
Allgemeines/stv. Gemeindewahlleiter:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachgebietsleiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-257
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 6
Briefwahl:
E-Mail zur Beantragung: Briefwahl@wentorf.de
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiter
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-237
040 / 72001-234
gewerbe@wentorf.de
Raum: 3
Wahlhelfer:
Ordnung, Wahlen und Soziales
Sachbearbeiterin
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
040 / 72001-229
040 / 72001-234
ordnung@wentorf.de
Raum: 4