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Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Wentorf bei Hamburg

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind zahlreiche Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz in anderen Ländern zu suchen. Auch in Wentorf bei Hamburg haben Geflüchtete Zuflucht gefunden. Die Gemeinde unterstützt sie gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, sozialen Einrichtungen und staatlichen Stellen beim Ankommen und der Integration.

Auf dieser Informationsseite stellt die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zentrale Hinweise und Kontaktstellen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Informationen zur Unterkunft, Anmeldung, medizinischen Versorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Sprachförderung sowie zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.

Ziel ist es, geflüchteten Menschen den Start in Wentorf zu erleichtern und gleichzeitig die Öffentlichkeit über bestehende Strukturen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Gemeinde bedankt sich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagieren und solidarisch handeln.

Informationen zur Erstaufnahme und Registrierung für Geflüchtete aus der Ukraine

Erstaufnahme in Schleswig-Holstein

Geflüchtete aus der Ukraine, die erstmals nach Deutschland einreisen, sind verpflichtet, sich zur Registrierung in einer zentralen Landesunterkunft zu melden.
Für das Land Schleswig-Holstein ist hierfür die Landesunterkunft in Bad Segeberg zuständig:

Informationen zur Landesunterkunft Bad Segeberg auf der Website des Landes Schleswig-Holstein

Ablauf der Registrierung

In der Landesunterkunft Bad Segeberg erfolgt:

  • die Erstregistrierung (u. a. mit Erfassung persönlicher Daten und biometrischer Erhebung),

  • die Verteilung in einen Landkreis durch das Land Schleswig-Holstein.

Wünsche zur Familienzusammenführung können geäußert werden. Die Entscheidung über eine entsprechende Zuweisung liegt jedoch beim Land Schleswig-Holstein und kann nicht garantiert werden.

Wiederaufnahme nach Ausreise

Auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits in Deutschland aufgehalten und das Land für mindestens 6 Monate verlassen haben, müssen das Registrierungsverfahren erneut durchlaufen.

Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel

Nach der Registrierung erhalten Geflüchtete zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese dient als vorläufiger Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, bis die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.

Mit der Fiktionsbescheinigung besteht in der Regel ein Anspruch auf Leistungen nach:

  • dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) – z. B. Arbeitslosengeld II (Bürgergeld),

  • oder ggf. nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – z. B. für Personen im Rentenalter.

Wohnsitzregelung

Der Wohnsitz darf im Bundesland genommen werden, in dem die Registrierung erfolgt ist – in diesem Fall Schleswig-Holstein.

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis

Die aktuellen Aufenthaltserlaubnisse für aus der Ukraine Geflüchtete gelten in Deutschland bis zum 4. März 2026.

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde für Fragen rund um die Aufenthaltserlaubnis ist die jeweils örtliche Ausländerbehörde.

Regionale Kontaktmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete, die in Wentorf bei Hamburg untergebracht sind oder Unterstützung benötigen, können sich an folgende Stellen wenden:

Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg
Telefon: 04541 888-0
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-rz.de
Internet:  www.kreis-rz.de

Jobcenter Herzogtum Lauenburg – Standort Reinbek (zuständig für Wentorf)

Sophienstraße 1, 21465 Reinbek
Telefon: 04131 882 2400
Internet: www.jobcenter-ge.de

Runder Tisch Asyl Wentorf - Café international

E-Mail: rta-wentorf@gmx.de
I
nternet: www.rundertischasylwentorf.com

Weiterführende Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Bundesweit: Auswärtiges Amt – Ukraine-Hilfe

Das Auswärtige Amt informiert umfassend über die humanitäre, militärische und finanzielle Unterstützung Deutschlands für die Ukraine. Dazu gehören aktuelle Maßnahmen zur Deminierung, Hilfslieferungen sowie politische Unterstützung im internationalen Kontext.

Land Schleswig-Holstein – Ukraine-Informationsportal

Das offizielle Portal des Landes bietet zentrale Hinweise für Geflüchtete und Helfende in Schleswig-Holstein, mit Informationen etwa zu:

  • Hotline und E‑Mail-Adresse der Landesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine

  • FAQ-Bereich u. a. zur Schulpflicht, Kinderbetreuung, Gesundheit, Impfungen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Leben und Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bis März 2026)

  • Beratung für Betroffene von Menschenhandel – z. B. via Fachstelle contra mit Unterstützung in deutscher und ukrainischer Sprache

  • Beschäftigungsmöglichkeiten für Ukrainer:innen – Arbeitgeber-Service über die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei der Arbeitsvermittlung

Schutz und Integration in Schleswig-Holstein

  • Das Land Schleswig-Holstein betont ausdrücklich seine Solidarität mit der Ukraine und engagiert sich aktiv für sichere Zuflucht, auch mit besonderen Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder

  • Zusätzlich stärkt das Land z. B. seine Erstaufnahmekapazitäten, entwickelt Konzepte zur schnellen Arbeitsmarktintegration und erleichtert Kindertagesbetreuung sowie Schulzugang

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