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Anmeldung & Gebühren

Damit Ihr Kind die Angebote der Offenen Ganztagsschule nutzen kann, ist eine Anmeldung erforderlich. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Anmeldeunterlagen, Informationen zu den Betreuungszeiten, den gültigen Gebühren sowie zu möglichen Ermäßigungen. So erhalten Sie alle wichtigen Hinweise auf einen Blick und können die Anmeldung bequem vorbereiten.

Anmeldeunterlagen

Benutzungsgebühren und Ermäßigungen

Nutzungs- und Gebührensatzungen

Die Satzungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ regeln die Kosten für die Nutzung der Angebote der OGS Wentorf bei Hamburg. Sie informieren über die Höhe der Beiträge, mögliche Ermäßigungen sowie die Rahmenbedingungen für die Teilnahme. So erhalten Eltern einen transparenten Überblick über alle finanziellen Aspekte rund um die OGS. 

Gebührenmodell Offene Ganztagsschule

Kosten für Mittagsverpflegung

Die Benutzungsgebühren enthalten keine Kosten für die Mittagsverpflegung. Diese werden über eine monatliche Pauschale separat erhoben.

LeistungBetrag
5 Essen pro Woche 94,60€
4 Essen pro Woche 75,70€
3 Essen pro Woche 56,80€
2 Essen pro Woche 37,80€
1 Essen pro Woche 18,90€

Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, das Mittagessen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaket zu bezuschussen.

Gebührenermäßigung

Bei Geschwisterkindern, die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, zahlen das erste und zweite Kind die volle Teilnahmegebühr. Das dritte Kind und jedes weitere Kind erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Für Leistungsberechtigte (nachweislich Empfänger von Kindergeldzuschlag, HARTZ IV/ALG II, Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II, III oder XII, AsylbLG) wird nach Abgabe des Bewilligungsbescheides die Benutzungsgebühr auf 50% festgesetzt. Zusätzlich kann die Benutzungsgebühr um den im Bewilligungsbescheid zum Bildungs- und Teilhabepaket festgelegten Betrag reduziert werden.

In sonstigen Härtefällen entscheidet die Bürgermeisterin der Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Weitere Informationen zur Gebührenermäßigung finden Sie in § 10 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule).

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