Sprungziele
Seiteninhalt

Silvesterfeuerwerk: Schutz brandgefährdeter Gebäude und Anlagen

Zum Schutz von Menschen, Gebäuden und der Umwelt weist die Gemeinde Wentorf bei Hamburg anlässlich von Silvester und Neujahr auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk hin.

Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk eingeschränkt?

Bestimmte Gebäude und Anlagen sind aufgrund ihrer Bauweise oder Nutzung besonders brandempfindlich. Dazu zählen insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, aber auch Tankstellen, Tanklager, Biogasanlagen sowie Heu- und Strohlager. Bereits durch Funkenflug oder fehlgeleitete Raketen kann es zu Bränden kommen, die Menschenleben gefährden und erhebliche Sachschäden verursachen.

Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber besondere Schutzbereiche vor.

Wo ist Feuerwerk verboten?

Gemäß § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig – und damit auch an Silvester und Neujahr – in unmittelbarer Nähe folgender Einrichtungen verboten:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altersheime
  • besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen

Als besonders brandempfindlich gelten insbesondere:

    • Gebäude mit Reet- oder Weichdach
    • Tankstellen und Tanklager
    • Biogasanlagen
    • Heu- oder Strohlager

Sicherheitsabstand von ca. 200 Metern

Im Umkreis von etwa 200 Metern um diese Gebäude und Anlagen dürfen auch am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 keine Raketen oder Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden. Dieser Sicherheitsabstand dient dazu, Brände durch Funkenflug oder unkontrollierte Flugbahnen zu verhindern.

Bekannte Schutzobjekte in Wentorf

Die der Gemeinde Wentorf bei Hamburg bekannten besonders brandempfindlichen Gebäude und Anlagen sind in einer Übersicht zusammengestellt. Diese Übersicht dient der Orientierung; für ihre Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Auch nicht aufgeführte Objekte können unter den gesetzlichen Schutz fallen.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer entgegen den gesetzlichen Vorgaben pyrotechnische Gegenstände oder Raketen in den genannten Schutzbereichen abbrennt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können gemäß § 46 der 1. SprengV mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gemeinsam für ein sicheres Silvester

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten. Ein sicheres Silvester schützt nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen, Tiere und die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Meldungen

Seite zurück Nach oben