Vergabe von Zuschüssen
Das Beratungsangebot der Gemeindejugendpflege
Die Gemeindejugendpflege steht allen Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden in Wentorf zur Seite. Wir beraten euch zu allen Fragen rund um die Jugendarbeit – von der Organisation eigener Projekte bis hin zur finanziellen Unterstützung durch Zuschüsse.
Zuschüsse für die Jugendarbeit
Damit gute Ideen nicht an den Kosten scheitern, vergibt die Gemeindejugendpflege jedes Jahr finanzielle Zuschüsse. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit, die den Richtlinien der Gemeinde entsprechen.
- Wer kann beantragen? Jugendgruppen, Vereine und Verbände in Wentorf
- Wofür gibt es Unterstützung? Für Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen der Jugendarbeit
- Wie geht’s? Einfach das passende Formular ausfüllen und bei der Gemeindejugendpflege einreichen.
Zuschüsse für die Jugendarbeite - so läuft das Verfahren ab
Damit die Fördermittel der Gemeinde Wentorf fair und nachvollziehbar verteilt werden, gibt es ein klares Verfahren. Im Folgenden wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Antragstellung und Vergabe abläuft.
Bis 31. März: Abrechnung und neuer Antrag
Wenn ein Träger im Vorjahr bereits Geld erhalten hat, muss er bis spätestens zum 31. März zwei Dinge erledigen:
- Nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde (Abrechnung)
- Einen neuen Antrag für das aktuelle Jahr stellen
Die Abrechnung ist wichtig, damit die Gemeinde prüfen kann, ob die Fördermittel korrekt eingesetzt wurden. Nur wenn diese vollständig vorliegt, kann ein neuer Zuschuss bewilligt werden.
Anfang April: Entscheidung über die Fördermittel
Anfang April entscheidet die Gemeinde, wie die verfügbaren Gelder verteilt werden. Dabei werden alle Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig eingegangen sind.
Diese erste Verteilung ist die wichtigste Grundlage für die Förderung im laufenden Jahr.
Anträge auch später noch möglich
Falls nach der ersten Vergabe noch Geld übrig ist, können auch nach dem 31. März weiterhin Anträge gestellt werden.
Diese werden laufend geprüft und bewilligt – allerdings nur so lange, bis die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.
Wenn nicht genug Geld für alle da ist
Es kann vorkommen, dass insgesamt mehr Geld beantragt wird, als zur Verfügung steht. In diesem Fall gilt:
- Das vorhandene Budget wird gleichmäßig auf alle Anträge verteilt
Das bedeutet, dass jeder Antragstellende einen Zuschuss erhält, dieser aber niedriger ausfallen kann als beantragt.
Formulare & Downloads
Hier finden Sie die aktuellen Antrags- und Abrechnungsformulare
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ABRECHNUNG Festbeträge185 kB
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ABRECHNUNG Teilnehmer193 kB
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ABRECHNUNG Teilnehmerliste7 kB
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ANTRÄGE §2a+b ab_2024200 kB
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ANTRÄGE §2c-j ab_20249 kB
- Zuschüsse Jugendpflegemittel ANTRÄGE_§3 ab_20248 kB