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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist bemüht, ihren Internetauftritt www.wentorf.de im Einklang mit den geltenden Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein und der dazugehörigen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik.

Maßstab für die technische Umsetzung sind die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Stufe AA).

Gültigkeiterklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wentorf.de    

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Es werden nicht durchgängig für alle Bilder und Links Alternativtexte angeboten.
  • Die Navigation lässt sich mit der Tabulatortaste steuern, geöffnet werden muss sie aber mit der Entertaste. Ob hier eine Barriere vorliegt, wird geprüft.
  • Der Tastaturfokus bei Fokushervorhebung ist nicht deutlich umgesetzt. Teilweise ist keine Fokushervorhebung vorhanden.
  • Teilweise sind die Datentabellen nicht barrierefrei aufgebaut (es sind Leerfelder vorhanden).
  • Nicht alle PDF Formulare sind barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.09.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Prüfung vom 27.06.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 26.02.2025

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gemeinde@wentorf.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Hauptstr. 16
21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: 040 72001-0
E-Mail: gemeinde@wentorf.de

Durchsetzungsverfahren

Was ist das Durchsetzungsverfahren?

Das Durchsetzungsverfahren ist ein gesetzlich vorgesehenes Beschwerdeverfahren für den Fall, dass:

  • jemand eine Barriere auf der Website meldet
  • die Behörde nicht reagiert oder
  • die Antwort als unzureichend empfunden wird

Dann kann sich die betroffene Person an eine zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden.

Ziel des Durchsetzungsverfahrens

Ziel des Durchsetzungsverfahrens ist die außergerichtliche Klärung im Rahmen einer formellen Überprüfung, also eine Vermittlung zwischen Bürger und Behörde, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

Beschwerdeformular

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
Karolinenweg 1
24105 Kiel

E-Mail: lb@landtag.ltsh.de 
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

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