Schiedsamt
Allgemeines
Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitbeilegung bei weniger schwerwiegenden zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten.
Das Schiedsamt soll gerichtliche Verfahren vermeiden, den sozialen Frieden fördern und den Parteien ermöglichen, Konflikte einvernehmlich, schnell und kostengünstig zu lösen.
Die in der Regel für fünf Jahre von der Gemeinde gewählten und durch das zuständige Amtsgericht bestätigten ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen führen Schlichtungsverhandlungen durch, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen.
Aufgaben
Typische Aufgaben sind:
- Vermittlung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Miet- oder Pachtangelegenheiten, Verletzung der persönlichen Ehre und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
- Durchführung von Schlichtungsverfahren bei Privatklagedelikten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung
Ein Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann formlos schriftlich bei der Schiedsperson oder bei dieser zu Protokoll gestellt werden.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt in der Regel die Person, die das Schiedsamt in Anspruch nimmt, also der Antragsteller.
Die Kontaktdaten des Schiedsmannes der Gemeinde Wentorf bei Hamburg finden Sie auf dieser Internetseite.
Schiedsperson
Schiedsamt
Schiedsmann
Eulenkamp 43
21465 Wentorf bei Hamburg
0173/2434835
dr.harald.mueller@schiedsmann.de