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Veranstaltungsregeln Repair Café Wentorf

Bei dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam reparieren, Wissen teilen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. In diesem Sinne erhalten die Besucher:innen Unterstützung von ehrenamtlichen Reparaturhelfer:innen.

Diese Unterstützung umfasst:

  • Untersuchung des Defekts und Beratung,
  • Bereitstellung von Werkzeugen, Messgeräten
  • und eventuell zur Reparatur benötigte Materialien in geringem Umfang.

Das Angebot ist nicht kommerziell ausgelegt und erfolgt unentgeltlich. Das Team freut sich jedoch über eine Spende, damit die entstehenden Unkosten dieser Veranstaltung beglichen werden können.

Falls zu einer Reparatur in größerem Umfang Materialien benötigt werden, informiert der Reparaturhelfer über die mögliche Höhe der Materialkosten. Materialien und Ersatzteile sind vom Besucher selbst zu besorgen oder werden gegen Erstattung des Preises zur Verfügung gestellt.

Beim Zutritt erhält der Besucher für jedes Gerät einen Laufzettel. Auf diesem bestätigt er mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit diesen Veranstaltungsregeln und der Haftungsbegrenzung. Ein Reparaturversuch ist nur unter Beteiligung des Besuchers/der Besucherin möglich, und nur unter Anerkennung dieser Hausordnung. Dies ist kein Reparaturbetrieb. Ein Anspruch auf Reparatur, Erfolg oder Wiederzusammenbau (bei Abbruch einer Reparatur) besteht nicht. Pro Besucher/in kann EIN Gerät angenommen werden. Sofern noch Zeit ist, kann je nach Andrang ein weiteres Gerät (nach Abschluss der ersten Reparatur) angenommen werden. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Dauert die Reparatur 30 Minuten oder länger, behalten wir uns vor, die Reparatur aus Zeitgründen abzubrechen, um anderen Gästen auch noch eine Chance auf Hilfe zu ermöglichen.

Haftungshinweise
Bei allen „geringfügigen Hilfeleistungen“ – das ist alles, was als Gefälligkeit, von einem Freund, Nachbarn oder Kollegen ohne Fachqualifikation auch erledigt werden könnte, gilt ein stillschweigender Haftungsausschluss als vereinbart, auch für Schäden während dieser Veranstaltung. Bei sogenannten „gefahrenträchtigen Arbeiten“ ist die Haftung für jegliche mögliche Schäden (auch Folgeschäden), auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt. Dies gilt für das Veranstaltungsformat bzw. den Veranstalter selbst, aber auch für die Mitarbeitenden/Helfer:innen. Als gefahrenträchtig werden alle Arbeiten verstanden, bei denen entweder ein bekanntes Risiko bei der Nutzung des Gegenstandes besteht, oder aber auch nur bei der Reparatur selbst. Eine Haftung für die Funktion eines Gegenstandes ist auf den Übergabezeitpunkt beschränkt.

Helfer können einen Reparaturversuch (begründet) abbrechen, wenn ein sicherer Betrieb eines Gerätes oder eine Reparatur nicht möglich ist (z.B. benötigtes Ersatzteil nicht erhältlich, zu teuer, Teile fehlen). Bei bestehenden Sicherheitsmängeln muss sich der Helfer durch die Unterschrift des Besuchers bestätigen lassen, dass das Gerät nicht weiterbetrieben werden darf. Eine eventuell notwendige Entsorgung des mitgebrachten Gegenstands ist Sache des Besuchers, der Besucherin.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen viel Erfolg bei der Reparatur!

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