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Amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gebiet: östlich der Hamburger Landstraße, südlich der Berliner Landstraße und nördlich der Zollstraße.

Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg wird der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 (VEP 9) gefasst. Die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einem Umweltbericht, einer zusammenfassenden Erklärung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da es sich um eine reine textliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans handelt und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.

Entwurf 1. Änderung VEP9
Entwurf 1. Änderung VEP9

In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 (VEP 9), bestehend aus dem Text (Teil B) und der Begründung für das Gebiet östlich der Hamburger Landstraße, südlich der Berliner Landstraße und nördlich der Zollstraße gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 liegt in der Zeit

vom 12.04.2019 – 17.05.2019

im Rathaus, Hauptstraße 16, 2. Stock (Schaukasten für Amtliche Bekanntmachungen) und Zimmer 212/213, während der allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr

montags und freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.wentorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Darüber hinaus finden Sie die auszulegenden Unterlagen unter www.bob-sh.de und es besteht die Möglichkeit online eine Stellungnahme zum Verfahren einzureichen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der v. g. Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Wentorf bei Hamburg, den 01.04.2019

Dirk Petersen
Bürgermeister

02.04.2019 
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