Amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 nach § 3 Abs. 2 BauGBGebiet: östlich der Hamburger Landstraße, südlich der Berliner Landstraße und nördlich der Zollstraße. Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg wird der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben. Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 (VEP 9) gefasst. Die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einem Umweltbericht, einer zusammenfassenden Erklärung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da es sich um eine reine textliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans handelt und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 (VEP 9), bestehend aus dem Text (Teil B) und der Begründung für das Gebiet östlich der Hamburger Landstraße, südlich der Berliner Landstraße und nördlich der Zollstraße gebilligt und zur Auslegung bestimmt. vom 12.04.2019 – 17.05.2019 im Rathaus, Hauptstraße 16, 2. Stock (Schaukasten für Amtliche Bekanntmachungen) und Zimmer 212/213, während der allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr
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02.04.2019 |
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