Vergangene Beteiligungsverfahren
Einleitung
In diesem Bereich erhalten Sie einen Überblick über bereits abgeschlossene Beteiligungsverfahren der Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Ziel dieser Dokumentation ist es, Transparenz über den Verlauf der Verfahren, die eingegangenen Anregungen sowie die daraus resultierenden Entscheidungen zu gewährleisten.
Die Darstellung abgeschlossener Verfahren ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Entwicklungen im zeitlichen Verlauf nachzuvollziehen und sich über den Einfluss öffentlicher Beteiligung auf die Entscheidungsprozesse zu informieren. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, das Vertrauen in einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit Bürgerrückmeldungen zu stärken.
Auch wenn die Beteiligungsfrist dieser Verfahren bereits beendet ist, laden wir Sie ein, die Inhalte nachzulesen und den Prozess der kommunalen Entwicklung auf diese Weise aktiv zu begleiten.
Wenn Sie sich über aktuelle Mitwirkungsmöglichkeiten informieren möchten, besuchen Sie bitte die Seite „Aktuelle Beteiligungsverfahren“.
Vergeangene Beteiligungsverfahren
Digitale Beteiligung: Ideen für Bike-Sharing-Stationen gesucht
Das „Nachbarschaftsforum Zwischen Bille und Glinder Au“ startet eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung und lädt alle Interessierten ein, ihre Ideen für zukünftige Bike-Sharing-Stationen einzubringen. Hintergrund ist die Vorbereitung auf die Bike-Sharing-Ausschreibung 2029, bei der die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an einbezogen werden sollen.
Über eine interaktive Karte können Teilnehmende mögliche Standorte für Bike-Sharing-Stationen eintragen und begründen, warum dieser Standort geeignet ist. Ebenso können sie angeben, wer die Station nutzen würde – etwa Pendlerinnen, Studierende oder Touristinnen – und welche Funktion sie erfüllen könnte. Beispiele sind die Anbindung an Bus und Bahn, die Schließung von Lücken im Radwegenetz oder die bessere Erreichbarkeit von Wohngebieten.
Die Online-Beteiligung ist vom 3. Bis 19. Oktober 2025 möglich. Alle Beiträge können unkompliziert über die Plattform adhocracy eingereicht werden.
Interessierte gelangen unter https://adhocracy.plus/wvk/projects/bike-sharing-im-nachbarschaftsforum-zwischen-bille/ zur Beteiligungsplattform.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - 10. Änderung des Fächennutzungsplans ("Woods Art Institute") der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 1 BauGB
10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) der Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2025 die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans („Woods Art Institute“) für das Gebiet südlich des Schlossteichs und nördlich der Fläche des Wentorf-Reinbeker Golf-Club e.V. mit dem Vorentwurf der Begründung gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/2, 82/1 sowie 368/52 der Gemarkung Wentorf. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
(10. Änderung des Flächennutzungsplans „Woods Art Institute“):
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des Museums für postmoderne und zeitgenössische Kunst in denkmalgeschütztem Gebäude- und Parkensemble als Sondergebiet „Museum, Kunst und Kultur in historischer Parkanlage“. Das Museum besteht bereits seit 2018, ist weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt und erfährt hohe internationale Anerkennung. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da die neue Nutzung ausschließlich die vorhandene Bausubstanz in Anspruch nimmt, Neubauten oder wesentliche bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen.
Planungsunterlagen
Die Planunterlagen mit Darstellung des Geltungsbereichs sowie die Begründung sind auf der Internetseite der Gemeinde Wentorf bei Hamburg eingestellt unter:
https://www.wentorf.de/Rathaus/Bauleitpläne-im-Verfahren
Öffentliche Auslegung und Aufforderung zur Stellungnahme
Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 02.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (Hauptstraße 16, 21456 Wentorf bei Hamburg) während der folgenden Zeiten im Flur 2. Obergeschoss öffentlich aus: Montag bis Freitag: 8-12 Uhr sowie Donnerstag: 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben bzw. per E-Mail an das beauftragte Planungsbüro Claussen-Seggelke Stadtplaner Ansprechpartnerin: Frau Jaetzel senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bitte äußern Sie sich schriftlich (bitte per E-Mail) bis zum 03.07.2025 an:
claussen-seggelke stadtplaner, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg,
E-Mail: toeb@claussen-seggelke.de
Tel: 040-28 40 34 0, Fax: 040-28 05 43 43,
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Öffentlichkeitsbeteiligung - Aufstellung des Lärmaktionsplans (4. Stufe) für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Lärmaktionsplanung
Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Gemeinschaft den Gemeinden ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.
Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
- die Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
Die Landesregierung informiert unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/laermaktionsplanung ausführlich über das Thema Lärmaktionsplanung. Für den schnellen Überblick wird der "Leitfaden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie" empfohlen.
Zu den aktuellen Lärmkarten für Straße und Schiene für die Gemeinde Wentorf geht es auch direkt hier. Als Straßenbaulastträger hat die Gemeinde Wentorf bei Hamburg die Lärmaktionsplanung für die Straßen zu erstellen.
4. Stufe der Lärmaktionsplanung
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.06.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) für die Gemeinde Wentorf gebilligt. Weiterhin wurde beschlossen, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes lag in der Zeit vom 06.01.2025 bis 03.02.2025 im Fachdienst Bauleitplanung, Bauordnung im 2. Obergeschoss des Rathauses der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Auslegungszeitraum wurden Stellungnahmen eingereicht.
Weiteres Vorgehen
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungsnahmen und der Lärmaktionsplan insgesamt werden dem Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 27.02.2025 zur Abstimmung und gegebenenfalls zum Beschluss vorgelegt.
Kommunale Wärmeplanung nach § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
Im Dezember 2021 trat in Schleswig-Holstein das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Kraft. Aufgrund ihrer Verflechtung als Mittelzentrum sind die Kommunen Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg nach §7 des EWKG verpflichtet, bis Dezember 2024 einen Kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten.
Dies ist der erste Schritt zur Entwicklung eines gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfades zum treibhausgasneutralen Gebäudebestand bis 2040.
Der Kommunale Wärmeplan für das Mittelzentrum liegt nun in seiner Entwurfsfassung vor, und wird der Öffentlichkeit vom 13. September bis 13. Oktober 2024 zur Kommentierung bereitgestellt. Es liegen Druckexemplare zur Einsicht in den drei Rathäusern des Mittelzentrums aus (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten).
Der Bericht und weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite des begleitenden Ingenieursbüros unter: https://waermeplaene.de/konvoi-mittelzentrum-sachsenwald/ oder auf unserer Projektseite zur Kommunalen Wärmeplanung.
Direkt zum Bericht gelangen Sie über den Link:
Alle Bürgerinnen und Bürger Wentorfs sind eingeladen, den Kommunalen Wärmeplan zu prüfen.
Rückmeldungen bitte bis 13.10.2024 an waermeplanung@wentorf.de oder schriftlich über den Haus-Briefkasten.