Verkehrsberuhigung im Schmidtring: Anliegerbeteiligung vor Ort
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg lädt die Anliegerinnen und Anlieger des Schmidtrings zu einem Vor-Ort-Termin ein. Dabei sollen die Ergebnisse einer Verkehrszählung vorgestellt und gemeinsam besprochen werden, ob und in welcher Form eine verkehrsberuhigende Maßnahme im Schmidtring sinnvoll ist.
Der Termin findet am 19.06. ab 17 Uhr direkt vor Ort im Schmidtring statt.
Warum beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Schmidtring?
Im Schmidtring wurde eine Verkehrszählung im Bereich vor Hausnummer 5 durchgeführt. Der Schmidtring ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dort gilt Schrittgeschwindigkeit.
Da Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht als fester km/h-Wert definiert ist, wurde die Verkehrszählung mit einem Vergleichswert von 10 km/h ausgewertet.
Die Ergebnisse zeigen: Das Verkehrsaufkommen ist insgesamt moderat. Gleichzeitig liegen die gemessenen Geschwindigkeiten vielfach über dem Vergleichswert.
Die wichtigsten Ergebnisse der Verkehrszählung
Die Verkehrszählung wurde in beide Fahrtrichtungen ausgewertet. Erfasst wurden insgesamt 3.038 Fahrzeuge. Das entspricht durchschnittlich 248 Fahrzeugen pro Tag.
Die wichtigsten Werte im Überblick:
- 3.038 gezählte Fahrzeuge insgesamt
- 248 Fahrzeuge pro Tag im Durchschnitt
- 84,79 Prozent der Fahrzeuge lagen über dem Vergleichswert von 10 km/h
- 17 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit
- 24 km/h V85-Wert
- 46 km/h höchster gemessener Wert
Der sogenannte V85-Wert bedeutet: 85 Prozent der Fahrzeuge fuhren höchstens diese Geschwindigkeit. Im Schmidtring lag dieser Wert bei 24 km/h.
Was soll besprochen werden?
Die Gemeinde möchte die Messergebnisse transparent vorstellen und mit den Anliegerinnen und Anliegern besprechen, wie die Situation vor Ort wahrgenommen wird.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, bereits vorab eine Maßnahme festzulegen. Vielmehr soll gemeinsam abgewogen werden:
- Wird im Schmidtring aus Sicht der Anliegerinnen und Anlieger überhaupt Handlungsbedarf gesehen?
- Soll eine bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt werden?
- Falls ja: Welche Variante wäre aus Sicht der Anliegerinnen und Anlieger besser geeignet?
- Oder soll zunächst keine bauliche Maßnahme umgesetzt werden?
Auch der Verzicht auf eine bauliche Maßnahme ist ein mögliches Ergebnis der Beteiligung.
Welche Varianten stehen zur Diskussion?
Für den Fall, dass eine bauliche Maßnahme gewünscht wird, stellt die Gemeinde zwei mögliche Schwellenvarianten vor. Die Angaben „bis 10 km/h“ und „bis 20 km/h“ beschreiben die jeweilige Produktvariante der Schwellen. Sie ersetzen nicht die im verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit.
Variante A: Komplettschwelle Solid bis 10 km/h |
Variante B: Komplettschwelle breit bis 20 km/h |
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Diese Variante zielt auf eine stärkere Temporeduzierung ab. Wesentliche Eckdaten:
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Diese Variante ist moderater und komfortabler überfahrbar. Wesentliche Eckdaten:
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Die Kostenschätzungen sind grobe Richtwerte. Sie berücksichtigen neben dem Produktpreis auch mögliche Zusatzkosten wie Verkehrsschilder, Pfosten, Schellen, Kleinmaterial, einfache Verkehrssicherung und interne Montagezeit. Versandkosten und eine abschließende fachliche Prüfung sind noch nicht enthalten.
Wie läuft die Beteiligung ab?
Beim Vor-Ort-Termin am 19.06. ab 17 Uhr werden die Messergebnisse und die möglichen Varianten vorgestellt. Die Anliegerinnen und Anlieger können ihre Einschätzung direkt vor Ort einbringen.
Im Anschluss besteht für eine Woche die Möglichkeit, online über die Internetseite der Gemeinde eine Rückmeldung abzugeben. Dabei soll neben den beiden baulichen Varianten auch die Möglichkeit bestehen, sich gegen eine bauliche Maßnahme auszusprechen.
Nach Ablauf der Online-Beteiligung werden die Rückmeldungen ausgewertet. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeinde über das weitere Vorgehen.
Wichtig zu wissen
Die Beteiligung dient dazu, ein möglichst gutes Bild der Situation vor Ort zu erhalten. Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn sie fachlich vertretbar ist. Vor einer möglichen Umsetzung werden insbesondere Standort, Verkehrssicherheit, Entwässerung, Sichtbarkeit, Befestigung und gegebenenfalls erforderliche Beschilderung geprüft.
Sollte sich in der Beteiligung zeigen, dass die Anliegerinnen und Anlieger überwiegend keine bauliche Maßnahme wünschen, ist auch dies ein mögliches Ergebnis. In diesem Fall kann die Gemeinde entscheiden, zunächst nicht tätig zu werden.