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Straßenbauprojekt „Am Sachsenberg“

Aktueller Stand

Die Planungen für den Ausbau der Straße „Am Sachsenberg“ haben einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Gemeindevertretung hat am 2. Juli 2026 das Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straße beschlossen.

Mit dem Bauprogramm stehen die wesentlichen Gestaltungs- und Qualitätsmerkmale für den späteren Straßenausbau fest. Es bildet damit die verbindliche Grundlage für die nun folgende Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistungen.

Auf dieser Sonderseite informiert die Gemeinde Wentorf bei Hamburg fortlaufend über den Stand des Projekts und stellt die wichtigsten öffentlich zugänglichen Unterlagen gebündelt zur Verfügung.

Alle Beratungsunterlagen und Beschlüsse der politischen Gremien können darüber hinaus im Bürgerinformationssystem der Gemeinde eingesehen werden.

Was wird gebaut?

Das beschlossene Bauprogramm legt fest, wie die Straße „Am Sachsenberg“ erstmalig hergestellt werden soll.

Fahrbahn

Die Fahrbahn wird abhängig vom jeweiligen Straßenabschnitt eine Breite von

  • 5,00 Metern im Einbahnstraßenabschnitt und
  • 6,00 Metern in den übrigen Bereichen

erhalten.

Die Oberfläche der Fahrbahn wird mit 8 Zentimeter starkem Betonsteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahn wird beidseitig durch Betonbordsteine eingefasst.

Entwässerung

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wird auch die Entwässerung neu hergestellt.

Vorgesehen sind:

  • der Neubau des Regenwasserkanals sowie
  • bedarfsgerechte Grundstücksanschlussleitungen.

Parkflächen

Im Straßenraum werden ausgewiesene Parkflächen integriert.

Geh- und Radverkehr

Gesonderte Geh- oder Radwege sind innerhalb der Erschließungsanlage nicht vorgesehen.

Verkehrsführung

Für die Straße ist eine Tempo-30-Zone vorgesehen.

Zusätzliche bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind Bestandteil des beschlossenen Bauprogramms nicht vorgesehen.

Das Bauprogramm

Ein Bauprogramm beschreibt verbindlich, welchen Ausbaustandard eine Straße erhalten soll. Es legt die wesentlichen technischen und gestalterischen Merkmale fest und bildet damit die Grundlage für die weitere Detailplanung und die spätere Bauausführung.

Das Bauprogramm für die Straße „Am Sachsenberg“ wurde zunächst im Liegenschaftsausschuss beraten und anschließend am 2. Juli 2026 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird die Verwaltung nun

  • die Ausführungsplanung erstellen beziehungsweise weiterführen,
  • die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereiten und durchführen und
  • nach Abschluss der Maßnahme die Erschließungsbeiträge auf Grundlage der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen abrechnen.

Sollten sich im Rahmen der weiteren Detailplanung aus technischen oder tatsächlichen Gründen kleinere Anpassungen als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, sofern sich dadurch der Charakter der beschlossenen Anlage nicht wesentlich verändert.

Aktuelle Lage- und Entwässerungspläne

Die aktuellen Planzeichnungen zeigen, wie die Straße nach dem beschlossenen Planungsstand ausgestaltet werden soll.

Neben der Straßenführung und den vorgesehenen Parkflächen kann den Plänen insbesondere auch die geplante Oberflächenentwässerung entnommen werden.

Straßenbau

  • Straßenbaulageplan Blatt 1PDF, 242 kB25.08.2026Straßenbaulageplan - Aktualisierter Bauentwurf - Ausbau Am Sachsenberg mit Neubau eines Regenwasser-Kanals - Anlage: S.1, Blatt 1.12.01.2026
  • Straßenbaulageplan Blatt 2PDF, 872 kB25.08.2026Straßenbaulageplan - Aktualisierter Bauentwurf - Ausbau Am Sachsenberg mit Neubau eines Regenwasser-Kanals - Anlage: S.1, Blatt 2.12.01.2026

Entwässerung

Kosten und Erschließungsbeiträge

Nach dem derzeitigen Planungsstand werden für die erstmalige Herstellung der Straße folgende Kosten erwartet:

Voraussichtliche Baukosten:
1.511.300 Euro

Voraussichtliche Planungskosten:
181.080 Euro

Bei diesen Beträgen handelt es sich um den derzeitigen Kostenstand. Die tatsächlichen Kosten können erst nach Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahme abschließend festgestellt werden.

Die erstmalige Herstellung der Straße „Am Sachsenberg“ ist nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde beitragsfähig.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg.

Die konkrete Höhe eines auf ein einzelnes Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrags lässt sich aus dem Bauprogramm oder der aktuellen Kostenschätzung allein noch nicht ableiten.

Weiterführende Unterlagen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde bei Hamburg

Wie geht es weiter?

Mit dem Beschluss des Bauprogramms ist die Entwurfsphase im Wesentlichen abgeschlossen.

Als nächste Schritte stehen nun insbesondere an:

  1. Ausführungsplanung
    Die beschlossene Planung wird technisch weiter detailliert und für die spätere Bauausführung vorbereitet.
  2. Ausschreibung der Bauleistungen
    Auf Grundlage der Ausführungsplanung werden die erforderlichen Bauleistungen ausgeschrieben.
  3. Vergabe und Bauausführung
    Nach Abschluss des Vergabeverfahrens kann die konkrete Durchführung der Straßenbaumaßnahme vorbereitet werden.

Über den konkreten Bauablauf, einen Baubeginn sowie die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen wird die Gemeinde informieren, sobald diese verbindlich feststehen.

Der bisherige Projektverlauf

4. November 2024 – Anliegerinformationsabend

Die Gemeinde stellte den damaligen Planungsstand den Anliegerinnen und Anliegern vor. Hinweise, Fragen und Anregungen aus der Veranstaltung wurden aufgenommen und im weiteren Planungsverfahren geprüft.

[Link: Anliegerinformationsabend zum Straßenbauprojekt „Am Sachsenberg“]

5. März 2026 – Erweiterte Entwurfsplanung

Die erweiterte Entwurfsplanung wurde politisch beraten. Auf ihrer Grundlage sollte die weitere Straßenbauplanung erstellt werden.

21. Mai 2026 – Beratung des Bauprogramms

Der Liegenschaftsausschuss beriet das auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellte Bauprogramm und empfahl dessen Annahme.

2. Juli 2026 – Beschluss der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung beschloss das Bauprogramm unverändert. Damit wurde der Ausbaustandard für die erstmalige Herstellung der Straße verbindlich festgelegt.

Verkehrsgutachten

Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurde untersucht, ob und in welcher Form das vorhandene Straßennetz das zukünftige Verkehrsaufkommen verträglich aufnehmen kann.

Betrachtet wurden unter anderem die Verkehrsverträglichkeit, die Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten sowie Fragen zu den erforderlichen Stellplätzen und deren Organisation.

  • Verkehrsgutachten B-Plan 13-2, Gemeinde Wentorf bei HamburgPDF, 3.8 MBIm Rahmen des hier vorliegenden Verkehrsgutachtens ist zu klären, ob und in welcher Form das Straßennetz in der Lage ist, das zukunftige Verkehrsaufkommen verträglich zu bewältigen. Hierbei sind die Verkehrsverträglichkeit sowie die Erfullung der Nutzungsanspruche zu untersuchen und Empfehlungen zur Fuhrung der Verkehrsarten auszusprechen. Des Weiteren sind Empfehlungen zum Umfang und der Organisation von nutzungszugehörigen Stellplätzen zu formulieren.

Planungsrecht

Die Straßenbaumaßnahme steht auch im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Planung inzwischen abgeschlossen?

Die wesentlichen Merkmale des Straßenausbaus stehen mit dem beschlossenen Bauprogramm fest. Es folgt jedoch noch die detaillierte Ausführungsplanung, mit der die Planung für Ausschreibung und Bau technisch konkretisiert wird.

Wann beginnen die Straßenbauarbeiten?

Ein verbindlicher Termin für den Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten steht derzeit noch nicht fest. Zunächst folgen Ausführungsplanung und Ausschreibung.

Sobald ein belastbarer Bauzeitenplan vorliegt, wird die Gemeinde darüber auf dieser Seite informieren.

Wird es einen Gehweg oder Radweg geben?

Nein. Gesonderte Geh- oder Radwege sind im beschlossenen Bauprogramm für diesen Bereich nicht vorgesehen.

Welche Geschwindigkeit wird künftig gelten?

Die Straße soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

Wird es öffentliche Parkplätze geben?

Das Bauprogramm sieht die Integration ausgewiesener Parkflächen in den Straßenraum vor.

Wie hoch werden die Erschließungsbeiträge?

Die konkrete Belastung eines einzelnen Grundstücks kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden.

Grundlage für die spätere Berechnung sind unter anderem die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Kosten sowie die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen für deren Verteilung.

Können sich die Pläne noch ändern?

Im Rahmen der Ausführungsplanung können technisch oder tatsächlich notwendige Detailanpassungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass dadurch der grundlegende Charakter der beschlossenen Erschließungsanlage nicht wesentlich verändert wird.

Meldungen

Hier finden Sie aktuelle und bisherige Meldungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg zum Straßenbauprojekt „Am Sachsenberg“.

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