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Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO - Foto- und Videoaufnahmen für Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg informiert Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
vertreten durch die Bürgermeisterin
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

Telefon: 040 / 720 01 - 0
E-Mail: gemeinde@wentorf.de

2. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon: 04541 / 888-480
E-Mail: datenschutz@kreis-rz.de

3. Welche Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, auf denen Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung erkennbar sein können.

Dabei können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Bild- und Videoaufnahmen,
  • gegebenenfalls Tonaufnahmen,
  • der erkennbare Aufenthalt und die Teilnahme an der Veranstaltung sowie
  • gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer Aufnahme freiwillig mitgeteilte Angaben, beispielsweise Name oder Funktion.

Eine biometrische Auswertung oder automatisierte Gesichtserkennung durch die Gemeinde findet nicht statt.

4. Zwecke der Verarbeitung

Die Aufnahmen dienen der Dokumentation sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Wentorf bei Hamburg.

Sie können insbesondere verwendet werden für:

  • die Internetseite der Gemeinde,
  • die Social-Media-Angebote der Gemeinde,
  • Pressemitteilungen und die Weitergabe an Medien,
  • gedruckte und digitale Publikationen der Gemeinde,
  • Berichte und Rückblicke über die Veranstaltung sowie
  • die allgemeine Darstellung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Wentorf bei Hamburg.

Bei der Auswahl und Veröffentlichung von Aufnahmen achtet die Gemeinde darauf, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu berücksichtigen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Anfertigung und Verwendung von Übersichts-, Veranstaltungs- und Stimmungsaufnahmen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG). Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der der Gemeinde obliegenden Aufgaben sowie ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Bei der Veröffentlichung von Bildnissen werden ergänzend die Vorgaben der §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG) berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Aufnahmen von Veranstaltungen und Versammlungen sowie Aufnahmen, auf denen einzelne Personen lediglich als Beiwerk erscheinen.

Soweit für bestimmte Aufnahmen eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt wird, insbesondere bei gezielten Einzel-, Porträt- oder vergleichbaren Aufnahmen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

6. Umgang mit Personen, die nicht aufgenommen werden möchten

Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren oder filmen zu lassen.

Wenn Sie nicht aufgenommen werden möchten, können Sie das Foto- bzw. Videoteam oder Mitarbeitende der Gemeinde vor Ort darauf hinweisen. Die Gemeinde wird Ihren Wunsch bei der Anfertigung und Auswahl von Aufnahmen soweit wie möglich berücksichtigen.

Sollten Sie sich auf einer bereits angefertigten Aufnahme wiedererkennen und einer weiteren Verwendung widersprechen wollen, können Sie sich auch nach der Veranstaltung an die Gemeinde wenden. Bitte beschreiben Sie in diesem Fall möglichst genau, um welche Aufnahme oder Situation es sich handelt.

7. Empfänger der Daten

Innerhalb der Gemeinde erhalten nur diejenigen Beschäftigten Zugriff auf die Aufnahmen, die mit der Organisation, Dokumentation sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befasst sind.

Darüber hinaus können Aufnahmen – abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck – insbesondere folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:

  • Besucherinnen und Besuchern der Internetseite und der Social-Media-Angebote der Gemeinde,
  • Presse- und Medienunternehmen,
  • Druckereien und Mediendienstleistern sowie
  • von der Gemeinde eingesetzten technischen oder gestalterischen Dienstleistern, soweit dies für die jeweilige Verarbeitung erforderlich ist.

Soweit Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag der Gemeinde verarbeiten, werden sie entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.

Bei einer Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken sind die Aufnahmen grundsätzlich weltweit abrufbar. Sie können von Dritten gespeichert, weiterverbreitet, mit anderen Informationen verknüpft oder über Suchmaschinen aufgefunden werden. Nach einer Veröffentlichung kann die Gemeinde eine weitere Verarbeitung durch Dritte nicht vollständig kontrollieren.

8. Veröffentlichung auf Facebook und Instagram

Die Gemeinde nutzt für ihre Öffentlichkeitsarbeit unter anderem Facebook und Instagram.

Bei einer Veröffentlichung auf diesen Plattformen werden die jeweiligen Inhalte auch durch den Plattformanbieter Meta Platforms Ireland Limited verarbeitet. Dabei kann es auch zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in den Vereinigten Staaten, kommen.

Für Datenübermittlungen an entsprechend zertifizierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten besteht derzeit ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework.

Die Betreiber sozialer Netzwerke können personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeiten. Auf Art und Umfang dieser eigenständigen Verarbeitung hat die Gemeinde nur begrenzten Einfluss.

9. Speicherdauer

Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Aufnahmen, die nicht für eine weitere Verwendung ausgewählt werden, werden nach Abschluss der Sichtung und Auswahl gelöscht, soweit keine andere rechtliche Verpflichtung zu ihrer Aufbewahrung besteht.

Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgewählte Aufnahmen können gespeichert und verwendet werden, solange sie für die Dokumentation der Veranstaltung oder die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde erforderlich sind. Die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung wird regelmäßig überprüft.

Bereits veröffentlichte Druckerzeugnisse können nachträglich nicht zurückgerufen werden. Bei Veröffentlichungen im Internet wird im Falle eines berechtigten Löschungs- oder Widerspruchsbegehrens geprüft, ob die betreffende Aufnahme aus den von der Gemeinde kontrollierten Angeboten entfernt werden kann.

10. Ihre Datenschutzrechte

Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie gegenüber der Gemeinde insbesondere das Recht auf:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO,
  • Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO,
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO,
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO.

Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie außerdem das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

11. Besonderer Hinweis zum Widerspruchsrecht

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO beruht, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

Die Gemeinde prüft anschließend, ob die weitere Verarbeitung im konkreten Fall zulässig und erforderlich ist.

Ein Widerspruch kann insbesondere gerichtet werden an:

Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg
E-Mail: gemeinde@wentorf.de

12. Beschwerderecht

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist zuständig:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Postfach 71 16
24171 Kiel

Telefon: 0431 / 988-1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

13. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet durch die Gemeinde im Zusammenhang mit den Foto- und Videoaufnahmen nicht statt.

13.08.2026 
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