Verhaltensregeln für Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei HamburgSicher gemeinsam feiern. Aufeinander Rücksicht nehmen.Die Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sollen Orte der Begegnung sein, an denen sich alle Besucherinnen und Besucher wohl und sicher fühlen können. Dafür bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der folgenden Regeln. Diese Veranstaltungsregeln gelten für öffentlich zugängliche Veranstaltungen, bei denen die Gemeinde Wentorf bei Hamburg Veranstalterin ist. Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten. Gesetzliche Bestimmungen und behördliche Anordnungen bleiben unberührt. 1. Rücksicht und respektvolles MiteinanderWir wünschen uns einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Nicht akzeptiert werden insbesondere:
Bitte nehmen Sie insbesondere auf Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen Rücksicht. 2. Sicherheit geht vorDen Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Mitarbeitenden der Gemeinde sowie eines gegebenenfalls eingesetzten Ordnungs- oder Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen. Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Zugänge und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden. Absperrungen und für Besucherinnen und Besucher nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden. Bei einer Gefahrenlage beachten Sie bitte die Durchsagen und Anweisungen der Einsatzkräfte und des Veranstaltungspersonals. 3. Waffen und gefährliche GegenständeDas Mitführen von Waffen und Messern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 42 Waffengesetz. Darüber hinaus dürfen keine Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden, die nach ihrer Art oder der konkreten Verwendung geeignet sind, andere Personen zu verletzen oder die Sicherheit der Veranstaltung zu gefährden. Nicht gestattet sind insbesondere ohne ausdrückliche Genehmigung:
Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sowie erforderliche Arbeitsmittel von Einsatzkräften, Dienstleistern oder Mitwirkenden bleiben unberührt. 4. CannabisDer Konsum von Konsumcannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Konsum an einem bestimmten Ort darüber hinaus bereits gesetzlich verboten ist. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Konsumverbote nach § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG). Danach ist der Konsum insbesondere in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in und in Sichtweite bestimmter Einrichtungen wie Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten. Bitte konsumieren Sie Cannabis ausschließlich außerhalb des Veranstaltungsgeländes und nur dort, wo dies gesetzlich zulässig ist. 5. Andere DrogenDer Besitz, Handel, die Weitergabe und der Konsum illegaler Drogen sind nicht gestattet. Besteht aufgrund des Verhaltens einer Person eine konkrete Gefahr für sie selbst oder andere, können die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und der übrigen Besucherinnen und Besucher veranlasst werden. 6. AlkoholSoweit bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten oder konsumiert werden dürfen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Insbesondere dürfen Spirituosen und andere hochprozentige alkoholische Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Für Bier, Wein und vergleichbare Getränke gelten die gesetzlichen Altersgrenzen. Die Veranstaltungsleitung kann die Ausgabe alkoholischer Getränke aus Sicherheitsgründen einschränken oder einstellen. Personen, die durch ihren Alkoholkonsum andere gefährden, erheblich belästigen oder den Veranstaltungsablauf stören, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 7. Rauchen und E-ZigarettenGesetzliche Rauchverbote sind zu beachten. Darüber hinaus bitten wir insbesondere in:
darum, auf das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten zu verzichten. Soweit Raucherbereiche eingerichtet sind, sind diese zu nutzen. 8. Kinder und JugendschutzDie Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten auf allen Veranstaltungen. Je nach Art und Dauer einer Veranstaltung können für Kinder und Jugendliche zusätzliche Alters- oder Aufenthaltsregelungen gelten. Hierauf wird bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert hingewiesen. Eltern und andere aufsichtspflichtige Personen bleiben für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 9. TiereTiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies mit Art, Ort und Ablauf der jeweiligen Veranstaltung vereinbar ist. Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich an einer geeigneten Leine zu führen und müssen jederzeit unter Kontrolle gehalten werden. Die Halterin bzw. der Halter ist dafür verantwortlich,
Für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsbereiche kann die Mitnahme von Tieren aus Sicherheits-, Hygiene- oder Tierschutzgründen eingeschränkt werden. Regelungen für Assistenzhunde bleiben unberührt. 10. Fahrräder, E-Scooter und FahrzeugeFahrräder und E-Scooter sind in Bereichen mit dichtem Besucherverkehr grundsätzlich zu schieben. Sie dürfen insbesondere nicht
blockieren. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Zustimmung der Veranstaltungsleitung zulässig. Einsatz-, Rettungs- und Veranstaltungsfahrzeuge sowie erforderliche Mobilitätshilfen bleiben hiervon unberührt. 11. Offenes Feuer und GrillenOffenes Feuer, Grillgeräte, Feuerkörbe, Fackeln sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstaltungsleitung verwendet werden. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder sonstiger Pyrotechnik ist ohne erforderliche Genehmigung und Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht gestattet. 12. Drohnen und sonstige FluggeräteDer Betrieb von Drohnen und vergleichbaren unbemannten Fluggeräten über oder unmittelbar im Bereich des Veranstaltungsgeländes bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung und muss den jeweils geltenden luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Einsätze durch Behörden, Rettungs- oder Einsatzkräfte bleiben unberührt. 13. Foto- und VideoaufnahmenBei Veranstaltungen der Gemeinde können Foto- und Videoaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Hierüber wird bei der jeweiligen Veranstaltung durch entsprechende Hinweise informiert. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden gesondert zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt nicht automatisch als Einwilligung in gezielte Porträt- oder Einzelaufnahmen. Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann sich an das Foto- bzw. Videoteam oder die Mitarbeitenden der Gemeinde wenden. Für Presse- und Medienvertreterinnen und -vertreter, die eigenverantwortlich Aufnahmen anfertigen, gelten die für sie maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. 14. Werbung, Verkauf und InformationsständeDas
auf dem Veranstaltungsgelände bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde bzw. der Veranstaltungsleitung. Für angemeldete Ausstellerinnen und Aussteller, Vereine, Initiativen und Gewerbetreibende gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Teilnahmebedingungen. 15. Sauberkeit und UmweltschutzBitte nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter und hinterlassen Sie das Veranstaltungsgelände sauber. Abfälle, Verpackungen, Zigarettenreste und sonstige Gegenstände dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände zurückgelassen werden. Einrichtungen, Grünflächen, Bepflanzungen und sonstiges Eigentum der Gemeinde oder Dritter sind pfleglich zu behandeln. 16. Verhalten bei Unwetter und GefahrenlagenDie Veranstaltungsleitung kann bei
Programmpunkte verändern, Bereiche sperren oder eine Veranstaltung unterbrechen oder beenden, soweit dies zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher erforderlich ist. In einem solchen Fall sind die Hinweise und Durchsagen der Veranstaltungsleitung sowie die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu beachten. 17. Ausschluss von der VeranstaltungWer
kann im Rahmen der rechtlichen Befugnisse der Veranstalterin von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes aufgefordert werden. Die Hinzuziehung der zuständigen Ordnungs- oder Polizeibehörden bleibt unberührt. Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können die zuständigen Behörden eingeschaltet werden. 18. Schäden und HaftungFür Schäden haftet die Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach den gesetzlichen Bestimmungen. Besucherinnen und Besucher haften ihrerseits nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen. Für persönliche Gegenstände sind die Besucherinnen und Besucher grundsätzlich selbst verantwortlich. Fundsachen sollen bei der Veranstaltungsinformation oder bei Mitarbeitenden der Gemeinde abgegeben werden. 19. Besondere Regelungen einzelner VeranstaltungenNicht jede Veranstaltung ist gleich. Abhängig von Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl, Zielgruppe und Programm können deshalb ergänzende Regelungen erforderlich sein, beispielsweise zu
Auf solche Regelungen wird bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert hingewiesen. Gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen und veranstaltungsbezogene Sicherheitsauflagen haben Vorrang. Danke für Ihre Rücksichtnahme!Wir möchten gemeinsam feiern, miteinander ins Gespräch kommen und unsere Veranstaltungen für alle zu einem angenehmen und sicheren Erlebnis machen. |
| 14.08.2026 |
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