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Verhaltensregeln für Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg

Sicher gemeinsam feiern. Aufeinander Rücksicht nehmen.

Die Veranstaltungen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sollen Orte der Begegnung sein, an denen sich alle Besucherinnen und Besucher wohl und sicher fühlen können.

Dafür bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der folgenden Regeln.

Diese Veranstaltungsregeln gelten für öffentlich zugängliche Veranstaltungen, bei denen die Gemeinde Wentorf bei Hamburg Veranstalterin ist. Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten. Gesetzliche Bestimmungen und behördliche Anordnungen bleiben unberührt.

1. Rücksicht und respektvolles Miteinander

Wir wünschen uns einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander.

Nicht akzeptiert werden insbesondere:

  • Gewalt oder die Androhung von Gewalt,
  • Belästigungen und Bedrohungen,
  • Beleidigungen,
  • diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten,
  • mutwillige Beschädigungen sowie
  • Verhaltensweisen, durch die andere Personen erheblich beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Bitte nehmen Sie insbesondere auf Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen Rücksicht.

2. Sicherheit geht vor

Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Mitarbeitenden der Gemeinde sowie eines gegebenenfalls eingesetzten Ordnungs- oder Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.

Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Zugänge und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.

Absperrungen und für Besucherinnen und Besucher nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Bei einer Gefahrenlage beachten Sie bitte die Durchsagen und Anweisungen der Einsatzkräfte und des Veranstaltungspersonals.

3. Waffen und gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von Waffen und Messern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 42 Waffengesetz.

Darüber hinaus dürfen keine Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden, die nach ihrer Art oder der konkreten Verwendung geeignet sind, andere Personen zu verletzen oder die Sicherheit der Veranstaltung zu gefährden.

Nicht gestattet sind insbesondere ohne ausdrückliche Genehmigung:

  • Waffen,
  • gefährliche Gegenstände,
  • pyrotechnische Gegenstände,
  • Explosivstoffe,
  • Reiz- oder Sprühstoffe sowie
  • sonstige Gegenstände, deren Verwendung eine Gefahr für andere darstellen kann.

Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sowie erforderliche Arbeitsmittel von Einsatzkräften, Dienstleistern oder Mitwirkenden bleiben unberührt.

4. Cannabis

Der Konsum von Konsumcannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Konsum an einem bestimmten Ort darüber hinaus bereits gesetzlich verboten ist.

Zusätzlich gelten die gesetzlichen Konsumverbote nach § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG). Danach ist der Konsum insbesondere in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in und in Sichtweite bestimmter Einrichtungen wie Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten.

Bitte konsumieren Sie Cannabis ausschließlich außerhalb des Veranstaltungsgeländes und nur dort, wo dies gesetzlich zulässig ist.

5. Andere Drogen

Der Besitz, Handel, die Weitergabe und der Konsum illegaler Drogen sind nicht gestattet.

Besteht aufgrund des Verhaltens einer Person eine konkrete Gefahr für sie selbst oder andere, können die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und der übrigen Besucherinnen und Besucher veranlasst werden.

6. Alkohol

Soweit bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten oder konsumiert werden dürfen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Insbesondere dürfen Spirituosen und andere hochprozentige alkoholische Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Für Bier, Wein und vergleichbare Getränke gelten die gesetzlichen Altersgrenzen.

Die Veranstaltungsleitung kann die Ausgabe alkoholischer Getränke aus Sicherheitsgründen einschränken oder einstellen.

Personen, die durch ihren Alkoholkonsum andere gefährden, erheblich belästigen oder den Veranstaltungsablauf stören, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7. Rauchen und E-Zigaretten

Gesetzliche Rauchverbote sind zu beachten.

Darüber hinaus bitten wir insbesondere in:

  • Kinder- und Familienbereichen,
  • unmittelbarer Nähe von Bühnen und Programmbereichen,
  • Warteschlangen,
  • dichtem Publikum sowie
  • gekennzeichneten rauchfreien Bereichen

darum, auf das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten zu verzichten.

Soweit Raucherbereiche eingerichtet sind, sind diese zu nutzen.

8. Kinder und Jugendschutz

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten auf allen Veranstaltungen.

Je nach Art und Dauer einer Veranstaltung können für Kinder und Jugendliche zusätzliche Alters- oder Aufenthaltsregelungen gelten. Hierauf wird bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert hingewiesen.

Eltern und andere aufsichtspflichtige Personen bleiben für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.

9. Tiere

Tiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies mit Art, Ort und Ablauf der jeweiligen Veranstaltung vereinbar ist.

Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich an einer geeigneten Leine zu führen und müssen jederzeit unter Kontrolle gehalten werden.

Die Halterin bzw. der Halter ist dafür verantwortlich,

  • dass andere Personen nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden,
  • dass Verunreinigungen unverzüglich beseitigt werden und
  • dass das Tier durch die Veranstaltungssituation nicht überfordert wird.

Für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsbereiche kann die Mitnahme von Tieren aus Sicherheits-, Hygiene- oder Tierschutzgründen eingeschränkt werden.

Regelungen für Assistenzhunde bleiben unberührt.

10. Fahrräder, E-Scooter und Fahrzeuge

Fahrräder und E-Scooter sind in Bereichen mit dichtem Besucherverkehr grundsätzlich zu schieben.

Sie dürfen insbesondere nicht

  • Flucht- und Rettungswege,
  • Ein- und Ausgänge,
  • Feuerwehrzufahrten oder
  • barrierefreie Zugänge

blockieren.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Zustimmung der Veranstaltungsleitung zulässig.

Einsatz-, Rettungs- und Veranstaltungsfahrzeuge sowie erforderliche Mobilitätshilfen bleiben hiervon unberührt.

11. Offenes Feuer und Grillen

Offenes Feuer, Grillgeräte, Feuerkörbe, Fackeln sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstaltungsleitung verwendet werden.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder sonstiger Pyrotechnik ist ohne erforderliche Genehmigung und Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht gestattet.

12. Drohnen und sonstige Fluggeräte

Der Betrieb von Drohnen und vergleichbaren unbemannten Fluggeräten über oder unmittelbar im Bereich des Veranstaltungsgeländes bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung und muss den jeweils geltenden luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Einsätze durch Behörden, Rettungs- oder Einsatzkräfte bleiben unberührt.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen der Gemeinde können Foto- und Videoaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.

Hierüber wird bei der jeweiligen Veranstaltung durch entsprechende Hinweise informiert. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden gesondert zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt nicht automatisch als Einwilligung in gezielte Porträt- oder Einzelaufnahmen.

Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann sich an das Foto- bzw. Videoteam oder die Mitarbeitenden der Gemeinde wenden.

Für Presse- und Medienvertreterinnen und -vertreter, die eigenverantwortlich Aufnahmen anfertigen, gelten die für sie maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

14. Werbung, Verkauf und Informationsstände

Das

  • Verteilen von Werbematerial,
  • Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen,Durchführen von Sammlungen,
  • Anbieten oder Verkaufen von Waren und Dienstleistungen sowie
  • Anbringen von Plakaten, Bannern oder sonstiger Werbung

auf dem Veranstaltungsgelände bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde bzw. der Veranstaltungsleitung.

Für angemeldete Ausstellerinnen und Aussteller, Vereine, Initiativen und Gewerbetreibende gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Teilnahmebedingungen.

15. Sauberkeit und Umweltschutz

Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter und hinterlassen Sie das Veranstaltungsgelände sauber.

Abfälle, Verpackungen, Zigarettenreste und sonstige Gegenstände dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände zurückgelassen werden.

Einrichtungen, Grünflächen, Bepflanzungen und sonstiges Eigentum der Gemeinde oder Dritter sind pfleglich zu behandeln.

16. Verhalten bei Unwetter und Gefahrenlagen

Die Veranstaltungsleitung kann bei

  • Unwetter,
  • technischen Störungen,
  • Sicherheitsproblemen,
  • Gefahrenlagen oder
  • anderen erheblichen Beeinträchtigungen

Programmpunkte verändern, Bereiche sperren oder eine Veranstaltung unterbrechen oder beenden, soweit dies zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher erforderlich ist.

In einem solchen Fall sind die Hinweise und Durchsagen der Veranstaltungsleitung sowie die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu beachten.

17. Ausschluss von der Veranstaltung

Wer

  • andere Personen gefährdet,
  • erheblich stört oder belästigt,
  • vorsätzlich Einrichtungen beschädigt,
  • trotz Aufforderung gegen diese Veranstaltungsregeln verstößt oder
  • berechtigten Sicherheitsanweisungen nicht folgt,

kann im Rahmen der rechtlichen Befugnisse der Veranstalterin von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes aufgefordert werden.

Die Hinzuziehung der zuständigen Ordnungs- oder Polizeibehörden bleibt unberührt.

Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können die zuständigen Behörden eingeschaltet werden.

18. Schäden und Haftung

Für Schäden haftet die Gemeinde Wentorf bei Hamburg nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Besucherinnen und Besucher haften ihrerseits nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Für persönliche Gegenstände sind die Besucherinnen und Besucher grundsätzlich selbst verantwortlich.

Fundsachen sollen bei der Veranstaltungsinformation oder bei Mitarbeitenden der Gemeinde abgegeben werden.

19. Besondere Regelungen einzelner Veranstaltungen

Nicht jede Veranstaltung ist gleich.

Abhängig von Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl, Zielgruppe und Programm können deshalb ergänzende Regelungen erforderlich sein, beispielsweise zu

  • Zutrittszeiten,
  • Altersbeschränkungen,
  • Taschen und mitgebrachten Gegenständen,
  • Glasbehältern,
  • Tieren,
  • Raucherbereichen,
  • Sicherheitskontrollen,
  • gastronomischen Angeboten oder
  • einzelnen Veranstaltungsbereichen.

Auf solche Regelungen wird bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert hingewiesen.

Gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen und veranstaltungsbezogene Sicherheitsauflagen haben Vorrang.

Danke für Ihre Rücksichtnahme!

Wir möchten gemeinsam feiern, miteinander ins Gespräch kommen und unsere Veranstaltungen für alle zu einem angenehmen und sicheren Erlebnis machen.

14.08.2026 
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