Amtliche Bekanntmachung Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
Amtliche Bekanntmachung
der Satzung
zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes
der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
vom 27. Januar 1998
der Satzung
zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes
der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
vom 27. Januar 1998
Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in den jeweiligen Fassungen wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.12.10 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Der § 10 erhält folgende Änderungen und Ergänzungen:
§ 10
Ehrenamtliche TätigkeitIn Absatz 3 wird die Angabe „20“ durch die Angabe „25“ ersetzt.
In Absatz 4 wird die Angabe „20“ durch die Angabe „25“ ersetzt.
In Absatz 5 wird die Angabe „124“ durch die Angabe „130“ ersetzt.
Der Absatz 4a wird neu eingefügt:
Die nicht der Verbandsversammlung angehörigen Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten
nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an der Sitzung der
Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro. Gleiches gilt für die
stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse im Vertretungsfall.
Der Absatz 4b wird neu eingefügt:
Die oder der amtierende Ausschussvorsitzende erhält für jede von ihr oder ihm ganz geleitete Ausschusssitzung anstelle des Sitzungsgeldes nach Absatz 3 und 4a ein Sitzungsgeld in Höhe
von 30 Euro. Gleiches gilt für die oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Vertretungsfall.
Artikel II
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Die 3. Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt.
Wentorf bei Hamburg, den 17.12.10
(L.S.)
gez. Heidelberg
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher