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16.12.2014

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Abwasserverbandes

Haushaltssatzung

des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden

für das Haushaltsjahr 2015    

Aufgrund des 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 09. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan   mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf

                                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

                                   einem Jahresüberschuss von

 

 

4.089.900 EUR

4.028.000 EUR

     61.900 EUR

 

2. im Finanzplan       mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

         .                         laufender Verwaltungstätigkeit auf

                                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

                                   laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

 

3.538.300 EUR

 

3.137.900 EUR

- mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

                                           Finanzierungstätigkeit auf

                                           mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der   

                                           Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   165.000 EUR

 

2.429.800 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

 

 

             0 EUR

                2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

  122.000 EUR

                3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

 

  200.000 EUR

                4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 

 

     10,5 Stellen


 

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

 

Wentorf bei Hamburg, d. 10. Dez. 2014

gez.                  (L.S.)

Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen bei Verbandsvorsteher des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden, Hauptstraße 16, Amt für Finanzen, Zimmer 127, 21465 Wentorf bei Hamburg nehmen.

Wentorf bei Hamburg, d. 10. Dez. 2014
gez. Matthias Heidelberg                (L.S.)

Verbandsvorsteher

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