Amtliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 54
Gem. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. mit § 1 BekanntVO und § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg:
Bebauungsplan Nr. 54 (Gebiet: nördlich und südlich Wischhoff (HsNr.: 6 bis 14 sowie 3 a bis 7 b), östlich Hoffredder
Aufstellungsbeschluss
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, für das Gebiet: nördlich und südlich Wischhoff (HsNr.: 6 bis 14 sowie 3 a bis 7 b), östlich Hoffredder den Bebauungsplan Nr. 54 aufzustellen.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 54 ist es, eine maßvolle Nachverdichtung in zentraler Lage, die den vorhandenen Bestand sinnvoll ergänzt, zu ermöglichen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 54 wird hiermit bekanntgemacht.
Wentorf bei Hamburg, den 05.10.2018
Dirk Petersen
Bürgermeister