Amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III
im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann bei der Gemeinde Wentorf bei Hamburg im Rathaus, Hauptstraße 16, 2. Stock im Zimmer 212/213, während der allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr
| montags und freitags | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| dienstags | von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr |
eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung beginnt am 22. Oktober 2018 und endet am 22. Februar 2019.
Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann der Gemeinde Wentorf bei Hamburg oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse:
gesandt werden.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsplanes III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Wentorf bei Hamburg, den 11.10.2018
Dirk Petersen
Bürgermeister