Amtliche Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff- der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
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Der Haushaltsplan wird |
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1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
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25.758.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
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27.147.600 EUR |
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0 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
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1.389.500 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
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25.018.500 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
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24.561.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
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462.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
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10.997.100 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
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Es werden festgesetzt: |
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1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf |
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0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
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6.480.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
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0 EUR |
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4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
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95,27 Stellen |
§ 3
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern erfolgte in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 13.12.2019, in Kraft getreten zum 01.01.2020.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 16.000 Euro.
Wentorf bei Hamburg, den 13.03.2020
gez. (l.S.)
Dirk Petersen
Bürgermeister
Haushaltsplan 2020:
- Haushaltsplan 202012.6 MB