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21.12.2010

Bekanntmachung Haushaltssatzung Abwasserverband 2011

Haushaltssatzung

des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 16. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan   mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf

                                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

                                   einem Jahresüberschuss von

 

 

3.969.100 EUR

3.798.500 EUR

   170.600 EUR

 

2. im Finanzplan       mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

         .                         laufender Verwaltungstätigkeit auf

                                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

                                   laufenderVerwaltungstätigkeit auf

 

 

 

4.139.300 EUR

 

3.058.200 EUR

- mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

                                           Finanzierungstätigkeit auf

                                           mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der   

                                           Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   140.000 EUR

 

   546.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

 

 

             0 EUR

 

                2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

  167.400.EUR

 

                3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

 

  200.000 EUR

 

                4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 

 

         5   Stellen


 

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

 

Wentorf bei Hamburg, d. 17. Dez. 2010

 

gez.

Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher

Hier finden Sie den gesamten Haushaltsplan des Abwasserverbandes 2011 als PDF Datei
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