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16.12.2011

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden für das Haushaltsjahr 2012

B e k a n n t m a c h u n g

Haushaltssatzung

des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden

für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnisplan   mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf

                                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

                                   einem Jahresüberschuss von

 

 

3.992.700 EUR

3.977.200 EUR

      15.500 EUR

 

2. im Finanzplan       mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

         .                         laufender Verwaltungstätigkeit auf

                                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

                                   laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

 

3.941.600 EUR

 

3.213.400 EUR

- mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

                                           Finanzierungstätigkeit auf

                                           mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der   

                                           Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

    140.000 EUR

 

     651.600EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

 

 

                0 EUR

 

 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

 

  265.300 EUR

 

 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

 

  200.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 

 

         5   Stellen


 

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

 

Wentorf bei Hamburg, d. 14. Dez. 2011

 

(L.S.)

gez.

Matthias Heidelberg

Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen bei Verbandsvorsteher des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden, Hauptstraße 16, Amt für Finanzen, Zimmer 129, 21465 Wentorf bei Hamburg nehmen.

Wentorf bei Hamburg, d. 14. Dez. 2011

(L.S.)

gez.

Matthias Heidelberg

Verbandsvorsteher

 

Hier finden Sie Hier finden Sie den gesamten Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 als PDF Dateiden gesamten Haushaltsplan 2011 als PDF Datei

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