Der Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden senkt seine Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2013 um 34 Cent auf 3,00 Euro pro m³!
Der Abwasserverband betreibt eine öffentliche Einrichtung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden in der jeweils geltenden Fassung. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen erhebt der Abwasserverband Benutzungsgebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH). Danach sollen die Gebühren so bemessen werden, dass die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung sowie der Aufwand aus Abschreibungen gedeckt werden (Kostendeckungsprinzip).
Der Abwasserverband hat seinerzeit von seinem Wahlrecht nach dem KAG-SH Gebrauch gemacht und sich durch Beschluss für die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten entschieden. Diese dienten neben der Substanzerhaltung auch der Generationengerechtigkeit, womit die nachfolgenden Generationen durch rechtzeitige Ansparungen entlastet werden sollten. Diese wirkte sich jedoch nachhaltig auf die Gebühren aus.
Daher war insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwirtschaftenden Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten die Gebühr zuletzt zum 01.01.2012 von 2,99 € pro m³ auf 3,34 € pro m³ erhöht worden.
Die Verbandsversammlung hat sich nun dahingehend ausgesprochen, den heutigen Gebührenzahler nur im gesetzlich erforderlichen Umfang zu belasten und ab 2013 auf eine Abschreibung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten umzustellen, die den Gebührenzahler entlastet.
Damit folgt der Abwasserverband einer Vielzahl von Verbänden, die sich bereits für diese Art der Abschreibung bei der Gebührenkalkulation ausgesprochen haben.
In Folge dieses Beschlusses hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 18.12.2012 eine Senkung der Abwassergebühr für die Inanspruchnahme der zentralen Abwasserbeseitigungseinrichtung um 0,34 € pro m³ beschlossen.
Die Gebührenanpassung wird zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher
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