Die Gemeinde bittet: Beachten Sie die Räumpflicht und beseitigen Sie das Laub von Wegen und Grundstücken
Die Gemeinde bittet alle Wentorferinnen und Wentorfer an ihre Räumpflicht zu denken, denn nicht für alle öffentlichen Wege ist die Gemeinde zuständig. Insbesondere die Reinigung der Fußwege, der Radwege und der begehbaren Seitenstreifen obliegt den anliegenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Zu dieser Verkehrssicherungspflicht gehört es im Herbst, glitschiges Laub, Eicheln und Kastanien zu entfernen. Dabei können auch Mieterinnen und Mieter von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen sein – sofern der Vermieterinnen und Vermieter ihnen diese im Mietvertrag oder der Hausordnung übertragen hat.
Den genauen Umfang der Reinigungspflicht kann Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg entnommen werden. Die Satzung finden Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde unter www.wentorf.de/rathaus/ortsrecht/.
Bei der Laubentsorgung ist zu beachten, dass das Laub weder um Bäume herum oder auf Grünflächen gelagert, noch zur Entsorgung auf die Fahrbahn geschoben werden darf.
Es kann auf dem eigenen Grundstück kompostiert, in der Biotonne oder in entsprechenden Laubsäcken entsorgt oder bei der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) abgegeben werden.