Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters
Aufgrund des § 44 Abs.3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (GKWG) gebe ich bekannt:
Frau Rita Dolezyk, Stöckenhoop 21 e, 21465 Wentorf bei Hamburg hat am 21.November 2019 das Mandat als Gemeindevertreterin für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wen-torf bei Hamburg niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 GKWG wird als nächstfolgender bisher noch nicht berücksichtigter Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Christian Kühne, Hamburger Landstraße 28 b, 21465 Wentorf bei Hamburg
als gewählter Gemeindevertreter festgestellt. Herr Kühne wird mit Wirkung vom 09.12.2019 sein Amt als Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg antreten.
Jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Wentorf bei Hamburg kann gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 38 GKWG gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach Erscheinen dieser Be-kanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16, 21465 Gemeinde Wentorf bei Hamburg zu erheben.
Gemeinde Wentorf bei Hamburg, 11.12.2019
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Sascha Kröger
Stv. Gemeindewahlleiter