Informationen zur Abwassergebühr 2012
Informationen des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden zur Anpassung der Abwassergebühr 2012
Der Abwasserverband betreibt eine öffentliche Einrichtung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden in der jeweils geltenden Fassung. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen erhebt der Abwasserverband Benutzungsgebühren auf der Grundlage .des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH). Danach sollen die Gebühren so bemessen werden, dass die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung gedeckt werden (Kostendeckungsprinzip).
Zum 01.01.2010 hat der Abwasserverband von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt.
Bereits im Zuge der Umstellungsarbeiten und den vorbereitenden Tätigkeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz stellte sich heraus, dass die damaligen Gebühren zu einer erheblichen Unterdeckung führten. Daher wurde -auch unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Reinigungspreise für Schmutzwasser gegenüber der Hamburger Stadtentwässerung- der Gebührensatz für Abwasser zum 01.01.2011 in einem ersten Schritt zunächst von 2,84 € pro m³ auf 2,99 € pro m³ erhöht.
Nunmehr liegt die Eröffnungsbilanz des Abwasserverbandes zum 01.01.2010, die mit einem negativen Eigenkapital abschließt, vor. Ebenfalls festgestellt wurde, dass das Ergebnis der Nachkalkulation für 2010 ein Defizit ausweist.
Eine überschlägig vorgenommene Nachkalkulation 2011 lässt trotz der vorgenommenen Gebührenanpassung einen erneuten Fehlbetrag erwarten. Danach ist eine neuerliche Gebührenerhöhung von 2,99 € pro m³ auf 3,34 € pro m³ unumgänglich.
Als ursächlich für die Erhöhung ist insbesondere die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten zu benennen, die der Substanzerhaltung der Abwasseranlagen -auch im Hinblick auf die nachfolgende Generationen- dient. Darüber hinaus sind zahlreiche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Abwasseranlagen vorzunehmen.
Die Anpassung, der ab 01.01.2012 geltenden Gebühr, wurde durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 13.12.2011 beschlossen, um zukünftig kostendeckend eine gewisse Preisstabilität zu erreichen.
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher