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21.04.2022

RESOLUTION gegen die finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg durch die Kita-Reform

Die - jederzeit auch von den Gemeinden ausdrücklich mitgetragenen - Ziele der schleswig-holsteinischen Landesregierung im Zusammenhang mit der Kita-Reform sind

-          die Steigerung der Kita-Qualität

-          die Entlastung der Eltern und

-          die Entlastung der Kommunen

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform fällt das Zwischenfazit der Gemeinde Wentorf bei Hamburg ernüchternd aus:

Während die Kita-Qualität durch neue Mindeststandards vielerorts gesteigert und die Belastung der Eltern durch den eingeführten einheitlichen Elternbeitragsdeckel und neue Ermäßigungsregelungen fast überall im Land deutlich vermindert wurde, ist eine Entlastung der Kommunen bislang nicht eingetreten – genau das Gegenteil ist der Fall!

Die Kita-Reform erfolgte mit der Zusage der Landesregierung, dass die Erreichung der o.a. Koalitionsziele vollständig durch Landesmittel bzw. Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ refinanziert wird und damit nicht zu Lasten der Kommunalfinanzen geht. Das ist aber nicht der Fall!

Stattdessen werden die Mindereinnahmen aus der Deckelung der Elternbeiträge nur auf Basis eines landesweit einheitlichen Durchschnitts vom Land refinanziert. Damit fehlt – z.B. für den weiter dringend notwendigen Kita-Ausbau - all den Kommunen dringend benötigtes Geld, die zu diesem Zweck bisher über den Landesdurchschnitt liegende Elternbeiträge erhoben haben.

Nicht allein, aber auch aus diesem Grund sind in den meisten Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins die Kita-Kosten seit vollständigen Inkrafttreten der Kita-Reform drastisch angestiegen, so auch in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, wo die Übergangsbilanz für die Betreuung von Kindern vom Krippen- bis zum Hortgruppenalter eine Steigerung von 47% verzeichnet!

Wir fragen uns: Versteht die Landesregierung unter Entlastung der Eltern etwas anderes als unter Entlastung der Kommunen?

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg fordert daher

eine vollständige Refinanzierung aller reformbedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen der Kommunen durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips unserer Landesverfassung!

Zudem sind die nunmehr von den Wohngemeinden der in Kitas zu zahlenden pauschalen Kostenanteile mit über 40% der Gesamtbetriebskosten viel zu hoch bemessen, um letztendlich auch das dritte Reformziel, die Entlastung der Kommunen zu erreichen. Auch da die Kommunen, zumindest bis 2024, auch noch eine Restkostenfinanzierung aufzubringen haben.

Durch die vom Land gegen den ausdrücklichen Apell der Kommunen durchgesetzte kindbezogene Kostenbeteiligung nach dem neuen Kindertagesförderungsgesetz werden zudem gerade diejenigen Kommunen mit den höchsten Kita-Kosten belegt, die – so wie wir in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg – ihrem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten Kita-Angebots nachkommen und dem Ausbau an Betreuungsplätzen bisher in hohem Maße nachgekommen sind. Dem gegenüber sparen ausgerechnet die Kommunen bares Geld, die nicht den geforderten Angebotsausbau nachgekommen sind und lange Wartelisten zu Lasten ihrer Familien in Kauf nehmen – ein fatales Signal und eine totale Fehlsteuerung!

Den Städten und Kommunen bliebe zurzeit als Reaktion auf diese reformbedingten Fehlentwicklungen vor allem eines, nämlich der

Stopp des Kita-Ausbaus,

um neben der Kindertagesbetreuung auch auf anderen wichtigen Aufgabenfeldern finanziell handlungsfähig zu bleiben. Dies kann nun wirklich niemand wollen!

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg fordert daher

eine Abkehr von der kindbezogenen Kostenbeteiligung der Wohnortgemeinden.

Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen anderen Kommunen und unterstützt diese durch ihre Resolution.

Wentorf bei Hamburg, den 31.03.2022

gez. Dirk Petersen, Bürgermeister

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