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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Bestellung zum Vormund anregen

Nr. 99126006061000

Volltext

Sie können ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen, wenn die leiblichen Eltern des Kindes das elterliche Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • die Mutter des Kindes selbst minderjährig ist
  • das elterliche Sorgerecht ruht oder gerichtlich entzogen wurde
  • die Eltern des Kindes verstorben sind
  • die Eltern bei sogenannten Findelkindern nicht feststellbar sind
  • minderjährige Flüchtlinge unbegleitet in Deutschland leben

Die Vormundschaft besteht alternativ bis:

  • zur Volljährigkeit des Kindes
  • zum Wiederaufleben der elterlichen Sorge
  • zu einer Adoption

Als Vormund haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, die Eltern haben. Sie vertreten das Kind gesetzlich. Zu bestimmten Entscheidungen müssen Sie jedoch eine familiengerichtliche Genehmigung einholen, zum Beispiel:

  • Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages für länger als ein Jahr
  • Umzug ins Ausland

Wenn es notwendig ist, wählen Sie für das Kind eine geeignete Unterbringung aus, zum Beispiel:

  • in einer Pflegefamilie
  • in einer betreuten Wohnung
  • in einem Heim
  • in Ihrem eigenen Haushalt

Der Vormund für ein Kind wird vom Familiengericht bestellt. Sie können Ihre Bestellung zum Vormund anregen, insbesondere wenn Sie eine Beziehung zu dem Kind haben, zum Beispiel:

  • als Großmutter oder Großvater
  • als Tante oder Onkel
  • als weiteres Familienmitglied

Sie können eine Vormundschaft auch gemeinsam als Eheleute oder als verpartnerte Personen übernehmen.

Ihre Tätigkeit wird durch das Familiengericht unterstützt und überwacht. Als Vormund berichten Sie dem Familiengericht regelmäßig über das Kind und über die Verwendung der Gelder des Kindes. Wenigstens einmal monatlich sollten Sie das Kind in seinem Umfeld persönlich treffen.

Ansprechpunkt

Landkreis oder kreisfreie Stadt (Jugendamt) sowie die Amtsgerichte

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

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