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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012000

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig

oder

  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 43,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist, Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.


  • 6 Jahr(e)
    • für Antragstellende unter 24 Jahren
  • 10 Jahr(e)
    • für Antragstellende ab 24 Jahren

Rechtsgrundlage(n)

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