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Unser Dienstleistungsfinder

Willkommen im Dienstleistungsfinder der Gemeinde Wentorf! Hier finden Sie leicht und schnell heraus, welche Anliegen Sie wo – digital oder persönlich – am besten erledigen können.

Ob Sie ein Formular benötigen, einen Termin buchen oder ein offizielles Dokument beantragen möchten – unser Service‑Guide führt Sie zielgerichtet zum richtigen Ansprechpartner

Vom Mängelmelder über FundsachenBarriere‑Meldungen und Terminvergaben bis hin zu zahlreichen weiteren Bürgerservices – übersichtlich strukturiert und benutzerfreundlich präsentiert

So sparen Sie Zeit und vermeiden Irrwege – Ihre Anliegen werden genau dort bearbeitet, wo sie hingehören.

Wenn Sie einmal nicht auf Anhieb fündig werden: Kontaktieren Sie uns gern direkt – wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu den passenden Diensten!

Dienstleistungsfinder

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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen

Nr. 99107010018000

Volltext

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfen in anderen Lebenslagen - unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.

Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:

  • Bestattungskosten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
  • Blindenhilfe

Ansprechpunkt

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

Erforderliche Unterlagen

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten

Frist

Rechtsgrundlage(n)

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